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Willkürliche Limite bei Einzahlungen am Schalter

Hanspeter Die Post La Poste La Posta Swiss Post 02.06.2020 Melden Reklamation gemeldet

In der vergangenen Woche wollte ich am Schalter der lokalen Poststelle Einzahlungen machen. Ihre Mitarbeiterin am Schalter hat mir erklärt, dass dies leider nicht gehe, weil eine Obergrenze von 15'000 Fr bestehe. In der Vergangenheit war dies immer problemlos möglich und ich finde diesen erneuten und völlig willkürlichen Abbau/Einschränkung von Dienstleistungen völlig unangebracht. Wenn man gerade in der Zeit von Corona ein paar hohe Rechnungen bezahlen muss, sollte man diese nicht über mehrere Tage verteilen müssen, oder mehrere Filialen besuchen müssen. Zudem verdient ja die Post mit jeder Einzahlung auch Geld.


Es ist wünschenswert, wenn sie diese Limite wieder aufheben würden. Ich bezweifle aber, dass dies gemacht wird, weil mit dieser Bevormundung wohl der Zwang zu einem Postfinance Konto verstärkt werden soll, oder die Arbeit in den Filialen reduziert werden soll um so weitere Schliessungen zu rechtfertigen.


Warum wurde diese willkürliche Limite eingeführt und wird sie wieder aufgehoben?

  • Erklärung

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 17.06.2020

Sehr geehrter Kunde


Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.


Ich verstehe Ihre Unzufriedenheit sehr gut bezüglich der Limite für Barzahlungen. 


Seit dem 1. Januar 2020 besteht die von Ihnen erwähnte Obergrenze von CHF 15'000.-. Diese Anpassung wurde eingeführt, da ab dem 1. Januar 2020 die überarbeitete Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB20) in Kraft getreten ist. Darin wird die Limite zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten für Schweizer Finanzintermediäre (Identifikation des Kunden) bei Kassageschäften generell auf CHF 15‘000.– gesenkt. Die Post und PostFinance beschränken sich im Barzahlungsangebot auf den Grundversorgungsauftrag und haben deshalb die Limiten wie vorab beschrieben gesenkt. 


Wir bedauern, dass dies nicht Ihren Erwartungen entspricht. Als Alternative empfehlen wir Ihnen, Ihre Überweisungen mittels Onlinebanking zu tätigen. 


Freundliche Grüsse


Contact Center Post CH AG

Offenbar kann die Post die Limite nicht erhöhen, auch wenn sie wirklich keinen Sinn macht. Ich denke aber immer noch, dass der Wille der Post fehlt, denn selbst die Bank kannte diese Limite der Post nicht! Sorgfaltspflicht könnte man auch mit Ausweispflicht ab einem bestimmten Betrag in Kraft setzen. Die Einzahlungen wären übrigens für Steuerzahlungen gewesen, mit Einzahlungsscheinen die von den Steuerbehörden verschickt wurden! Als Konsequenz werde ich auf der Post nie mehr Einzahlungen tätigen, sondern nur noch E-Banking.