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Geld aus Glückwunschkarte entwendet

Rolf Lieberherr Die Post La Poste La Posta Swiss Post 02.06.2020 Melden Reklamation gemeldet

Ich habe eine Glückwunschkarte an meinen Patensohn zur Geburt seines Sohnes geschickt und 100.- in die Karte getan.Das Couvert war aufgerissen und die 100.- waren nicht mehr in der Karte. Es gab nur eine Bemerkung das das Couvert beschädigt wurde. Das muss ja wohl bei der Postsortierung oder bei Post austragen passiert sein. Finde ich eine Sauerei, ich erwarte mindestens eine Stellungnahme und werde sicher nie mehr Geld in einem Couvert mit der Post versenden.


 

  • Rückerstattung CHF 100.00.-
  • Erklärung

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 02.06.2020

Sehr geehrter Herr Liebherr


Besten Dank für Ihre Kontaktaufnahme bezüglich Ihrer Briefsendung. Ihren Unmut über den geschilderten Vorfall verstehe ich sehr gut.


Bei Beschädigung mit Inhaltsabgang von Briefen ohne Zustellnachweis haftet die Schweizerische Post grundsätzlich nicht. Da ich wie bereits erwähnt Ihren Unmut sehr gut verstehen kann, werde ich Ihnen gerne kulanterweise entgegenkommen und den Betrag von CHF 50.00 überweisen. Wenn Sie wünschen, kann ich Ihnen auch gerne Briefmarken oder einen Postgutschein in der besagten Höhe zukommen lassen.


Damit ich die Rückerstattung veranlassen kann, benötige ich jedoch noch Ihre Kotoangaben und Ihre Adresse. Am besten wenden Sie sich direkt per E-Mail an [email protected]. Bitte notieren Sie im Betreff Zhd. Herr De Lorenzis - Reklamation.ch.


Auf Ihre E-Mail freue ich mich und wünsche Ihnen bis dahin eine gute Woche.


Freundliche Grüsse
Ihr Contact Center Post

Da mir bewusst ist das die Post bei solchen Briefsendungen nicht haftet, bin ich mit der Kulanz einverstanden und nehme den Vorschlag gerne an. Freundliche Grüsse Rolf Lieberherr