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Arvato Infoscore besteht auf Inkasso Gebühren

Anonym Douglas Parfümerie 18.03.2020 Melden Reklamation gemeldet

Trotz beglichener Rechnung Besteht das Unternehmen Arvato Infoscore auf dem Verzugsschaden sowie der Bonitätsprüfung.


Hier was die Kundenberaterin angibt:

Gemäss den AGBs von Parfümerie Douglas GmbH wird die Zahlung am Tage der Lieferung fällig mit einer 14-tägigen Verzugsfrist.  Mit Ihrer Anmeldung/Registrierung und Bestellung haben Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parfümerie Douglas GmbH akzeptiert.
 Wir haben Ihren Einwand zu den Inkassokosten zur Kenntnisgenommen.
 Bei der Bestellung haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Mandanten akzeptiert. Gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Mandanten müssen Sie im Fall eines Zahlungsverzugs die daraus entstandenen Inkassokosten tragen.
Ein Verzugsschaden nach Art. 106 OR liegt dann vor, wenn der Schuldner seinen Vertragspflichten nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt und der Gläubiger deshalb unvorhergesehene Aufwendungen  zur Geltendmachung seiner ihm vertraglich zustehenden Forderung erbringen muss. Unter solchen Aufwendungen sind u.a. zu verstehen: Mahn-, Betreibungs- und Rechtskosten sowie andere Massnahmen,  welche dazu geeignet sind, der Einbringlichkeit  förderlich zu sein, vorausgesetzt, diese Kosten stehen in direktem und verhältnismässigem  Zusammenhang mit der ursprünglichen Forderung. Somit ist dieser Verzugsschaden ausgewiesen und vom Schuldner zu übernehmen.
 Art. 27 Abs. 3 SchKG sieht lediglich für das eigentliche Betreibungs- und Konkursverfahren (insbesondere das Ausfüllen und Einreichen des Betreibungsbegehrens) eine Ausnahme von dieser Kostentragungspflicht des Schuldners vor. Zieht der Gläubiger dafür einen Vertreter oder Berater bei, dürfen die dadurch entstandenen Kosten nicht auf den Schuldner überwälzt werden.
Somit ist dieser Verzugsschaden ausgewiesen und vom Schuldner zu übernehmen.
Die Forderung ist daher berechtigt und geschuldet.

  • Erklärung
  • Andere Beenden des Inkasso Verfahrens

Douglas Parfümerie 01.04.2020

Sehr geehrter Douglas Kunde,


vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


Wir werden den Sachverhalt prüfen und uns schnellstmöglich wieder bei Ihnen melden.


Herzliche Grüße


Ihr Douglas-Beschwerdemanagement

Anonym 06.04.2020

Danke, warte auf Ihr Feedback.

Douglas Parfümerie 09.04.2020

Sehr geehrter Douglas Kunde,


vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


Wir haben den Sachverhalt nochmals geprüft. Unser Payment Dienstleister hat uns mitgeteilt, dass Ihre Zahlung uns am 27.02.2020 erreicht hat. Dies ist leider weit über dem Zahlungsziel für Ihren Auftrag. In diesem Fall ist die Inkassoabgabe somit berechtigt.


Sollten Sie Ihre Zahlung jedoch vorher geleistet haben und es hat eine Verzögerung seitens Ihrer Bank, oder seitens unseres Dienstleisters gegeben, werden wir dies gerne nochmals prüfen. Dazu benötigen wir von Ihnen bzw. Ihrem Bankinstitut einen Nachweis, wann die Zahlung genau angewiesen wurde.


Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Angaben behilflich sein konnten.


Herzliche Grüße


Ihr Douglas-Beschwerdemanagement

Werde nie mehr bei Douglas was bestellen.