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Vorsicht bei der Abrechnung von Spitalbeiträgen!

Roland Krankenkasse Luzerner Hinterland 26.02.2020 Melden Reklamation gemeldet

Mein Vater lag von Ende Juli 2019 bis Mitte September 2019 ohne Unterbrung in zwei verschiedenen Spitälern. Somit gibt es beim einen Spital einen Austrittstag welcher beim zweiten Spital der Eintrittstag ist. Das System der Krankenkasse Luzerner Hinterland ist aber gemäss eigenen Aussagen so programmiert, dass der Eintrittstag in jedem Fall immer automatisch verrechnet wird. Dieser "Fehler" muss also manuell korrigiert werden, sofern das Personal überhaupt die Zeit hat, das zu kontrollieren bzw. das überhaupt kontrollieren will/darf. Ich möchte nicht wissen, wie viele Versicherte den Spitalbeitrag von Fr. 15.- wegen diesem programmierten Automatismus schon doppelt bezahlt haben.


Programmieren liesse sich das ganz einfach damit eine Korrektur automatisch erfolgt wenn zwei Spitalrechnungen mit einer Anschlussbehandlung vorliegen. Wenn man das möchte!


Ich habe da angerufen und die Rechnung wird korrigiert. Aber befriedigend finde ich es nicht, wenn diese automatische Verrechnung auch künftig so programmiert bleibt! Weil 99% der Patienten werden diese doppelte Verrechnung vom Aus- und Eintrittstag nicht sehen und auch nicht reklamieren! Daher finde ich es persönlich etwas dreist!

  • Andere Intern mal über die Bücher gehen und das System neu programmieren!

Krankenkasse Luzerner Hinterland 12.03.2020

Guten Tag


 


Die Krankenkasse Luzerner Hinterland legt grossen Wert auf die Kundenzufriedenheit und Ihr Anliegen ist uns sehr wichtig.


 


Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung: Wir haben bei unserer Softwarefirma konkret nachgefragt, wie unser System die Berechnung des Spitalkostenbeitrages prüft bzw. anpasst.Grundsätzlich wird bei einer Verlegung der Spitalkostenbeitrag automatisch vom Softwareprogramm angepasst bzw. unser System erkennt wenn am gleichen Tag ein weiterer Spitaleintritt stattgefunden hat. Der Spitalkostenbeitrag wird grundsätzlich kein zweites Mal verrechnet. Im Fall Ihres Vaters war die Entlassungsart aber keine Verlegung sondern ein normaler Spitalaustritt. Am gleichen Tag erfolgte danach ein neuer Spitaleintritt in eine andere Fachklinik von zu Hause aus. Das System erkennt lediglich Verlegungen. Im Fall wie bei Ihrem Vater muss ein solcher Spitaleintritt manuell nachgeprüft werden. Es handelte sich hier um ein menschliches Versehen. Es bestand keine Absicht, den Spitalkostenbeitrag doppelt zu verrechnen. Die Krankenkasse Luzerner Hinterland ist bestrebt die Leistungen korrekt zu prüfen und korrekt abzurechnen. Wir haben daher unsere Mitarbeiter umgehend bezüglich dieser Thematik informiert und geschult. Wir bitten vielmals um Entschuldigung und hoffen, dass wir Sie inskünftig zu den zufriedenen Kunden zählen dürfen.


 


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


 


Freundliche Grüsse


 


Geschäftsleitung Krankenkasse Luzerner Hinterland

Also er wurde von einem Spital in das andere verlegt. Somit hat das, das erste Spital nicht richtig abgerechnet. Fehler passieren nun mal. Es kommt aber immer darauf an, wie man darauf reagiert, wenn der Kunde dann reklamiert. Dann würde alles gar nicht erst hier in diesem Portal landen. Für mich ist die Antwort aber in Ordnung so! Vielen Dank!