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Hohe Mahngebühr gerechtfertigt?

Carole Baumgartner meinspielzeug AG 07.01.2020 Melden Reklamation gemeldet

Sehr geehrte Damen und Herren


 


Bei meinspielzeug.ch habe ich einen Artikel bestellt und diesen Termingerecht erhalten.


Laut den AGB's der Firma erhält man per Mail eine Zahlungserinnerung. Diese habe ich jedoch nie erhalten, bzw. ist in meinem Junk Mail Ordner gelandet.


Daraufhin habe ich per Post die 1. Mahnung erhalten, mit einer zusätzlichen Mahngebühr von Fr. 10.-Die Rechnung habe ich sofort bezahlt, jedoch die Fr. 10.- Mahngebühr habe ich abgezogen.


Ich habe auch eine Mail an meinspiezeug.ch gemacht und mich für die Umstände entschuldigt, da dies ebenfalls einen Mehraufwand bedeutet. Ich bin davon ausgegangen, dass dies somit erledigt ist.


Leider ist dies nicht der Fall und meinspielzeug.ch besteht darauf die Mahngebühr von Fr. 10.- zu bezahlen.


Muss ich dies tatsächlich begleichen? Der gekaufte Artikel hat Fr. 47.50.- gekostet.


 


 

  • Andere Stornierung der Mahngebühren

meinspielzeug AG 16.01.2020

Sie haben bei Ihrer Bestellung "Rechnung per E-Mail" ausgeählt, dadurch erfolgte die Lieferung der Ware papierlos. Zahlungsinformationen waren jederzeit in der Auftragsbestätigung und auf der Bestellstatusseite einsehbar. Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage und die Ware wurde Ihnen zum versprochen Liefertermin korrekt zugestellt. Sie hätten sich gerne auch an unseren Kundendienst wenden können, wenn Ihnen die Zahlungsinformationen zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt sind. Einfach mal abwarten und sehen was passiert war noch nie eine gute Option. Rechnungen zahlen ist eine Bringschuld. Rechnungen oder Zahlungsinformationen sind KEIN SPAM. Wenden Sie sich an Ihren E-Mail Provider, wenn er Ihnen solch wichtige Nachrichten einfach herausfiltert. Die Mahngebühren bleiben aufgrund des Zahlungsverzuges und unseren adminitrativen Aufwänden geschuldet. Wir sind Mitglied im Verband des Schweizerischen Versandhandel. Gerne können Sie sich auch an die offizielle E-Commerce Ombudsstelle unter https://konsum.ch/ombudsstellen/ombudsstelle-e-commerce/ wenden.

Ao eine Antwort habe ich bereits erhalten. Ich habe NICHT abgewartet! Nach Erhalt der 1. Mahnung habe ich sofort bezahlt. Ich habe nicht einfach mal abgewartet. Frech so eine Unterstellung!!!