Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

Halbtax vorgewiesen, trotzdem Busse

Anonym SBB CFF 05.12.2019 Melden Reklamation gemeldet

Guten Tag

Meine Tochter reiste am 4. August erstmals nachts alleine mit der SBB und geriet in eine Kontrolle (IC8 Zürich-Romanshorn ab 00:05). Wegen der Aufregung fand sie das Halbtagsabo nicht auf Anhieb. Sie musste ein Formular ausfüllen und erhielt die Anweisung, es innert 10 Tagen am Schalter gegen 5 Franken vorzuweisen. Wenige Minuten später fand sie ihr Abo doch noch und zeigt es dem Kontrolleur. Dieser weigerte sich jedoch, das Formular zu stornieren, wie es die SBB für solche Fälle vorgibt.


Da meine Tochter im Anschluss mit dem Halbtagsabo in die Ferien ging, schrieb ich am 7. August der SBB, dass sie es nicht am Schalter vorweisen könne und bat um Antwort. Via Eingangsbestätigung wurde mir eine solche innert 5 Tagen angekündigt. Die Antwort blieb jedoch aus - was die SBB später zugibt - und meine Tochter erhielt eine Busse über 84 Fr.! Nach langen Diskussionen wurde diese auf 30 Fr. reduziert für die nachträgliche Prüfung des Halbtaxabos durch das "Service Center Einnahmen" (= Bussenabteilung). 


Da ich Aufgrund des Chat-Verlaufs mit meiner Tochter beweisen kann, dass der Kontrolleur das Abo wirklich gesehen hatte, war ich mit der Busse nicht einverstanden, empfand das Verhalten des Kontrolleurs als reine Schikane und Beamtenwillkür, und wendete ich mich an die Ombudsstelle des öffentlichen Verkehrs, leider ohne Erfolg.


"Gemäss Stellungnahme der SBB bestreitet das Kontrollpersonal ein nachträgliches Vorzeigen des Halbtaxabonnements durch Ihre Tochter (Zit. Ombudsstelle)."


"Der SBB liegen keine Angaben von Seiten ihres Kontrollpersonals vor, wonach XY nachträglich das Halbtaxabonnement gezeigt hätte. Wäre ein Vorweisen unmittelbar nach der Kontrolle erfolgt, so hätte der Kontrolleur das Formular üblicherweise storniert (Zit. Ombudsstelle)."


"Die SBB stellt klar, dass XY eine Fristverlängerung für das Vorzeigen des Halbtaxabonnements hätte beantragen und damit die höheren Kosten hätte vermeiden können."


Die SBB lügt zweimal! Meine Tochter hat das Abo definitiv vor Ort gezeigt und ich habe die SBB kontaktiert wegen der Frist.


Ich erwarte neben einer Entschuldigung die Rückerstattung der 30 Franken.

  • Entschuldigung

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Anonym 19.12.2019

Das Unternehmen hat dahingehend geantwortet: "Gerne antworten wir Ihnen so rasch und kompetent wie möglich. Senden Sie dazu Ihr Anliegen bitte an die offizielle E-Mail Adresse [email protected].
Wir beantworten Anliegen und Wünsche unserer Kundinnen und Kunden über ein anderes System. Bitte haben Sie Verständnis dafür und benutzen Sie die offiziellen Kommunikationskanäle der SBB."

Am 9.12.2019 habe ich meine Reklamation also wie gefordert an [email protected] geschickt mit 4 Anlagen, die einerseits beweisen, dass meine Tochter das Halbtax vorgewiesen hatte, und andererseits, dass ich anschliessend die SBB über das Problem der während der Ferien meiner Tochter auslaufenden Frist informiert hatte. Bis heute habe ich noch keine Antwort erhalten.

Ihre Erwartungen
  • Rückerstattung CHF 30.-
  • Entschuldigung
Die SBB hat mir auf dieser Plattform mitgeteilt, dass sie "Anliegen" über ein anderes System beantworte, nämlich über ihren offiziellen Kommunikationskanal [email protected]. Ich solle mein Anliegen an diese Adresse senden, damit sie "so rasch und kompetent wie möglich" antworten könne. Das habe ich gemacht, aber bis heute, 6 Wochen später, noch keine Antwort erhalten. Ein Unternehmen, dass diese Plattform umgehen möchte, gibt mir zu denken. Definitiv aber fühle ich mich an der Nase herumgeführt, wenn ich auf das direkte Kontaktangebot eingehe und dann links liegen gelassen werde.