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Überhöhte Strafe der vbsg von 100 CHF (statt 75 laut Reglement) im Bus für die ehrlichen Reisenden

C Baude VBSG Verkehersbetriebe St. Gallen 12.09.2019 Melden Reklamation gemeldet

Ich wohne in Sankt Gallen und fahre jeden Arbeitstag mit dem Bus hin und zurück zur Arbeit. Dafür nutze ich Multi-Tageskarten (6x).
Am 19.8. wurde ich im Bus kontrolliert. Leider hatte ich dieses Mal vergessen, gleich beim Eintritt zu stempeln. Es passiert mir sehr selten. Da ich meistens während der Fahrt kontrolliere, ob ich an dem Tag gestempelt habe, stemple ich in solchen sehr seltenen Fällen nach. Und wenn ich am morgen stemple, prüfe ich immer, ob ich am Vortag gestempelt hatte. Sonst würde ich zwei Mal stempeln. Das kommt aber vielleicht 2 oder 3 Mal im Jahr vor.
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Jedenfalls wollte der Kontrolleur trotz gestempelten Vortag nichts hören. Statt mich kulant stempeln zu lassen, hat er:
- den Beweis ignoriert, dass ich immer stemple.
- eine überhöhte Strafe von 100 CHF (Faktor 42 für einen Weg: 100/(14,3/6)=41,96) gedruckt, während das Ostwind-Reglement (T651.13, 4.8.1.6) schon überhöhte 75 CHF (Faktor 32: 75/(14,3/6)) für "das erste Mal" vorschreibt.
- Auf dem gedruckten Strafzettel steht ein leerer Platz, der den Benutzer nach seiner Ansicht fragt. Darauf war ich dabei zu schreiben, dass ich immer beim Eintritt stemple und nur dieses Mal ausnahmsweise vergessen hatte. Die Strafe ist zu annullieren. Er aber zog missbräuchlich das Zettel weg. Ich konnte nicht fertig. Er drohte die Polizei anzurufen. « Hallo! » Ich solle sofort unterschreiben. Obwohl ich absolut kooperativ und ruhig war. Das beweisen die Kameras im Bus.
- als ich stempeln wollte, hinderte er mich daran und sagte, dass ich es nicht mehr solle. So hätte er mich aber auf dem Rückweg strafbar gemacht.
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Darauf schrieb ich an die Zentrale der Verkehrs-Betriebe Sankt Gallen, vbsg. Ich schickte Kopien von meinen letzten 3 lückenlos gestempelten Karten. Damit bewies ich, dass ich immer stemple, und dass ich daher kein Betrüger bin.
Da nichts zurück kam, leitete ich den Brief per Email an den Leiter weiter.
Dann schrieb der Leiter Betrieb zurück. Aber verspottend.
U.a. schrieb er « Der « enorme » Betrag von 100 CHF ». « enorme » In Klammern. Und « Wenn jemand in seinen Augen sich nicht kooperativ verhält, ist die Polizei zuzuziehen ». Solch eine Schande.
Er verdrehte und unterdrückte mehrmals die Fakten. Er unterdrückte zudem, dass statt 100 CHF 75 CHF als bereits völlig überhöhte Strafe für Betrüger gilt. Ich aber hatte mit Karten-Kopien bewiesen, dass ich kein Betrüger bin sondern immer stemple.
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Der Leiter Betrieb schrieb noch: « Wir bemühen uns alle Fahrgäste, mit oder ohne gültigen Fahrausweis gleich zu behandeln ».
Damit bestätigte er eine komplett verkehrte Einstellung. Er hat definitiv nicht verstanden, worum Kontrollen gehen, oder will es nicht. Dazu beging er ethiklos vorsätzlich mehrere Urkunden-Fälschungen, um zu seinem Zweck zu kommen.
Kontrollen sollten nie die ehrlichen Reisenden mit einem Hammer-Faktor bestrafen. Absolut nie. Kontrollen sind nur da, um die Betrüger zu bestrafen. Und wenn einer zeigen kann, dass er zur ersten Gruppe gehört, soll er nicht mal mit der "erste Mal" Busse (75 CHF) bestraft werden.
Diese soll nur für die Betrüger gelten.
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Dann schloss er mit einer Drohung ab: « den Betrag baldmöglichst einzuzahlen, damit nicht noch weitere Kosten entstehen »
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Ich erwarte eine Entschuldigung für die Unterdrückungen von Urkunden nach Art. 254 StGB, Urkunden-Fälschungen im Amt nach Art. 317 StGB, Urkundenfälschungen nach Art. 251 StGB, und Amtsmissbräuche nach Art. 312 StGB durch die vbsg.
Der Leiter hat seine Aufsichts-Pflicht verletzt.
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Erwartungen:
Der missbräuchliche Brief des Leiters Betrieb ist als ungültig zu erklären.
De Strafe – kommt dazu mit einem falschen Betrag – ist definitiv vollständig zu annullieren und auf 0 CHF ohne irgendeinem Pauschalbetrag herunterzusetzen.
Anders als der Leiter Betrieb es behauptet, soll die vbsg die ehrlichen Reisenden, die ihren guten Willen zudem beweisen, gegebenenfalls nachträglich, nicht mehr bestraffen. Nur die Betrüger.

  • Entschuldigung
  • Andere Der missbräuchliche Brief des Leiters Betrieb ist als ungültig zu erklären. De Strafe – kommt dazu mit einem falschen Betrag – ist definitiv vollständig zu annullieren und auf 0 CHF ohne irgendeinem Pauschalbetrag herunterzusetzen. Anders als der Leiter B

VBSG Verkehersbetriebe St. Gallen 13.09.2019

Die Verkehrsbetriebe St.Gallen (VBSG) sind mit Herrn Baude in direktem Kontakt, um die Reklamation zu bearbeiten.

Dass die vbsg in direktem Kontakt "um die Reklamation zu bearbeiten" steht ist eine falsche Aussage von Herrn Eigenmann und von unverschämter Feigheit. Alles was ich erhalten habe ist der verspottende Brief von Herrn Augsburger, der Teil und Objekt dieser Reklamation ist. Erwartungen: Der Brief des Leiters Betrieb ist als ungültig zu erklären. De Strafe – kommt dazu mit einem falschen Betrag – ist definitiv vollständig zu annullieren und auf 0 CHF ohne irgendeinem Pauschalbetrag herunterzusetzen. Anders als der Leiter Betrieb es behauptet, soll die vbsg die ehrlichen Reisenden, die ihren guten Willen zudem beweisen, gegebenenfalls nachträglich, nicht mehr bestraffen. Nur die Betrüger. * Um die Feigheit und unethische Bestrafung von der vbsg zu kontrahieren erwarte ich seine klare Bestätigung meiner Erwartungen durch die formatierte Antwort auf der Seite von Reklamation.ch sowie einen sofortigen Brief, der die Annullierung und Löschung der Strafe per Heute verkündet.