Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

Nicht Kundenfreundlich

Antje Oderbolz Bénédict Schule Luzern 07.08.2019 Melden Reklamation gemeldet

Seit dem 29. Mai 2019 bin ich mit der Bénédict Schule Luzern in schriftlichem Kontakt, dass diese mir meine Kündigungsabrechnung in Höhe von Fr. 2350.- zurückerstatten. Am 18. Juli 2019 habe ich mich (Mit Angabe meiner Kontonummer) wieder schriftlich an die Bénédict Schule Luzern gewendet, mit der Bitte die Überweisung in den nächsten Tagen endlich vorzunehmen. Bis heute hat die Bénédict Schule Luzern nicht auf mein Schreiben reagiert, weder schriftlich noch telefonisch. Ich finde es eine absolute Frechheit so mit seinen Kunden umzugehen. Die Bénédict Schule erwartet auch, dass Ihre Kursteilnehmer die Kurskosten pünktlich bezahlen. Und umgekehrt ist es genau das selbe.  

  • Rückerstattung CHF 2350.-
  • Entschuldigung
  • Erklärung

Bénédict Schule Luzern 08.08.2019

Stellungnahme Rückerstattung RG Nr. 43758, Bénédict-Schule Luzern


 


Sehr geehrte Frau Oderbolz


 


Gerne kommen wir Ihrer Bitte um eine schriftliche Stellungnahme nach.


 


Am Sonntag, 05. Mai 2019, teilten Sie uns per E-Mail mit, dass Sie aus privaten Gründen die Weiterbildung zur Arzt- und Spitalsekretärin kündigen werden. Anschliessend erhielten wir Ihre eingeschriebene Kündigung am 06. Mai 2019.


 


Unsere Sachbearbeiterin hat Ihnen am 07. Mai 2019 den Erhalt Ihrer Kündigung per E-Mail bestätigt. Die Schlussabrechnung inkl. dem dazugehörigen Rückerstattungsbeleg wurde Ihnen am 29. Mai 2019 per Post zugestellt.


 


Der besagte Rückerstattungsbeleg erhielten wir anschliessend am 13. Juni 2019 mit Ihren Bankverbindungen zurück. Diese Angaben hat unsere Debitorenbuchhaltung umgehend unserer Kreditorenbuchhaltung (Mutterhaus, Bénédict-Schule Zürich) weitergeleitet.


 


Die Buchhalterin in Zürich benötigt für die administrative Abwicklung rund sechs bis acht Wochen. Aufgrund von ferienbedingten personellen Engpässen kam es zu einer ungewollten Verspätung. Für diese lange Wartezeit möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen.


 


Die Überweisung von CHF 2‘350.00 wurde Valuta 08. August 2019 vorgenommen.


 


Wir haben Ihre Rückmeldung zur Prozessoptimierung zur Kenntnis genommen und konnten unseren Rückerstattungsbeleg bereits mit dem Hinweis (Auszahlungsfrist) ergänzen.


 


Die Bénédict-Schule Luzern AG bedankt sich für Ihr Feedback und wünscht Ihnen weiterhin alles Gute.


 


 Freundliche Grüsse


Bénédict-BVS-Schule Luzern AG


 


Thomas Strub                                                             


Schulleiter