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Sendung in Ablagekasten zugestellt aber wo?

Sonja Die Post La Poste La Posta Swiss Post 12.07.2019 Melden Reklamation gemeldet

Gemäß Sendungsverfolgung ist die Sendung 99.34.107437.00037939 am Montag 8.7.2019 um 12:00 in den Ablagekasten zugestellt worden, wie ich am Abend der Mitteilung über den E-Maildienst entnahm. Bei meiner Rückkehr um 12:15 war keine Sendung im Ablagekasten. Gewohnheitsmäßig schaue ich vor dem Betreten des Hauses immer in den Briefkasten


Sendung adressiert; Zollinger Ueli, Steinacherstrasse 33, 8804 Au


Zum Zeitpunkt der angeblichen Zustellung wurde kein Auto im Bereich des Briefkastens gesehen und auch sonst keine Person, wie mir meine Mutter und mein Sohn die zu dieser Zeit in der Küche und am Esstisch waren sagten.  Der Briefkasten ist von diesen Orten sehr gut einsehbar und Autos, vor allem das bewegen der Schiebetür werden sehr gut gehört.


Noch am Abend erfolgte über das Kundenportal die Reklamation und auch eine E-Mail an die Paketzustellregion Wädenswil.


Vom Kundendienst wurde der Eingang der Meldung unter der Referenz #GV12701345 am Mittwoch 10.7.2019 um 11.41 bestätigt mit dem Hinweis auf Geduld. Von der Zustellbasis habe ich bis jetzt keine Antwort erhalten.


Am Mittwoch 10.7.2019 um ca 8:10 wurde der Kundendienst telefonisch kontaktiert und die Situation geschildert. Die Mitarbeiterin war sehr engagiert und konnte mir sogar mitteilen, dass der Bote um 11:59 eine Sendung beim Haus 35 zugestellt habe.


Da es auch an der Steinacherstrasse 33b eine Familie Zollinger gibt und dort in der Vergangenheit auch schon Sendungen von uns zugestellt wurden, wie auch umgekehrt, haben wir das schlechte Gefühl, dass die für uns bestimmte Sendung dort zugestellt wurde. Leider werden falsch zugestellte Sendungen von dieser Familie nicht zurückgegeben. Das letzte Mal musste der Bote mit der Nachbarin hinter das Haus, wo Sie die Sendung hingeworfen hat. Mit der Erfahrung wie die Reklamation das letzte Mal abgewickelt und erledigt wurde, ist es klar, dass die Art und Weise wie dies dieses Mal abläuft in keiner Art zufrieden sind. Innert nicht einmal 24 Stunden!


Der Absender wurde informiert und bei seiner Nachfrage bei der Post wurde er auf die AVB’s hingewiesen, dass keine Haftung bestehe. Der Empfänger solle bei der Polizei anzeige erstatten und es seine Haftpflichversicherung melden.


Es kann nicht sein, dass die Bearbeitung der Reklamation so lange dauert und zu Letzt wird uns dann mitgeteilt, der Bote könne sich nicht mehr Erinnern und ich darf für etwas bezahlen, das ich nie erhalten habe.


Wir bekommen viele Pakete und viele werden auch vor der Türe deponiert, ohne zu läuten, gestohlen worden ist bis jetzt noch nichts, nur falsch zugestellt und um diese mussten wir dann kämpfen.

  • Rückerstattung CHF 131.15.-
  • Andere oder korrekte Zustellung

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 12.07.2019

Guten Tag,


Wir bedauern die Situation und möchten uns herzlich für die dadurch entstandenen Umstände entschuldigen. Grundsätzlich ist gemäss unseren AGB's eine Zustellung in ein Ablagefach eine korrekte Zustellung. Die Dienstleistung wurde somit erfüllt. 

Wenn es Gründe gibt, anzunehmen dass der Bote einen Fehler gemacht, gehen wir dieser Sache nach. So wie es bei Ihrem Fall getan wurde. Anhand der Scandaten des Geräts des Boten ist naheliegend dass er keinen Fehler gemacht hat. Ein Diebstahl aus dem Ablagefach kann somit nicht ausgeschlossen werden.


Das Fahrzeug des Boten war zu der Zustellzeit mit hundert prozentiger Sicherheit in Reichweite. Das zeigen die Scandaten des Boten. 

Ich muss Ihnen daher leider mitteilen dass wir in dieser Sache nichts weiter für sie tun können. Ich empfehle Ihnen eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und den Schaden von Ihrer Versicherung einzufordern. 

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.

Freundliche Grüsse Contact Center Post CH AG

Sonja 12.07.2019

Vielen Dank für Ihre Standard Antwort. Es würde gut daran getan werden, wenn man sich nicht nur auf die elektronischen Daten verlassen täte, sondern die involvierte Person, sprich den Boten befragt. Es ist sehr wohl anzunehmen, dass das Auto in der Nähe des Zustellort gestanden hat, nur nicht vor dem richtigen Haus und dem entsprechenden Briefkasten.  Ich sehe kaum mehr ein Zusteller welche einmal ein paar Schritte mehr geht. Konnte schon beobachten, dass versucht wurde aus dem Fenster die Sendung in den Ablagekasten zu legen.  Oder sind neu alle Fahrzeuge der Post mit GPS ausgerüstet wie die Fahrzeuge vom Geldtransport, so dass man auf den Zentimeter verfolgen kann wo sich dieses Befindet und deshalb der Überzeugung ist, dass die Sendung richtig zugestellt wurde?

Zum Glück hat die Post im Kundendienst noch motivierte Mitarbeiterinnen, die sich für den Kunden einsetzen. So habe ich heute vom KUDE die Antwort erhalten, dass der Bote die Sendung nicht korrekt zugestellt hat und dies bedauert wird. Somit ist klar, dass der Fehler bei der Post ist und die Sendung nicht aus dem Ablagekasten gestohlen wurde und die Haftung abgeschoben werden kann.

Unter der Referenz #GV12701345 haben Sie sicher Zugriff und können das Antwort E-Mail selbst nachlesen.

Was ich nicht verstehen kann, warum wird der Bote nicht angewiesen, sich am falschen Zustellort zu melden und die Sendung zurückzuholen. Das letzte Mal wurde dies gemacht und hat zum Erfolg geführt.

Wenn ich also nun Ihrer ersten Antwort folge leiste und die Anzeige bei der Polizei mache, so wird diese nicht gegen Unbekannt sein, sondern zu Lasten des Boten. Die vom Boten verursachte Fehlzustellung könnte unter den folgenden Artikel fallen. Art. 321ter des schweizerischen Strafgesetzbuch Zweites Buch Achtzehnter Titel Besondere Bestimmungen Strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflicht, welcher den folgenden Wortlaut hat:

 

Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses
1
Wer als Beamter, Angestellter oder Hilfsperson einer Organisation, die Post- oder Fernmeldedienste erbringt, einem Dritten Angaben über den Post-, Zahlungs- oder den Fernmeldeverkehr der Kundschaft macht, eine verschlossene Sendung öffnet oder ihrem Inhalt nachforscht, oder einem Dritten Gelegenheit gibt, eine solche Handlung zu begehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

 Es ist nicht meine Art das schwächste Glied in der Kette anzuzeigen, denn Fehler können überall vorkommen und werden von mir auch verziehen. Wenn man aber von den Damen und Herren, die im Büro sitzen, die Standardantwort erhält, dass die Sendung aus dem Ablagekasten gestohlen wurde, die man zig Fach in Foren nachlesen kann, ohne der Sache auf den Grund gegangen zu sein, ist dies für mich nicht nachvollziehbar. Es täte allen Backoffice Angestellten einmal gut sich das Vorbild des neuen Postchef Roberto Cirillo zu nehme und nur einen Tag, die Arbeit eines Paketzustellers, unter den diesen zugemutet und auferlegten Arbeitsvorgaben erledigen.

Klar traurig ist es auch, dass Personen die falsch zugestellte Sendungen erhalten, diese nicht melden, wenn sie es nicht selber an den richtigen Ort geben wollen. So ist unsere Welt heute. Wir bekommen sehr oft falsch zugestellte Briefpost und geben diese jedes Mal zurück, damit diese korrekt zugestellt werden kann.

Wir sind uns am Überlegen ein speziell für die Paketzustellung konstruierter Zustellkasten anzuschaffen, doch dieser schützt uns auch nicht vor Fehlzustellungen.

Bin gespannt auf die Antwort die nun kommt.

Freundlicher Gruss

Sonja Zollinger

Ihre Erwartungen
  • Entschuldigung
  • Andere Erledigung der Haftpflichtzahlung an den Absender auf Grund dessen Nachforschung