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Ablehnung der Übernahme von Heilungskosten

Anonym Allianz Global Assistance 18.06.2019 Melden Reklamation gemeldet

Seit Juli 2018 versuchen wir nun Geld einzuklagen, das uns zusteht. Ich habe mich ausdrücklich bei der AGA informiert gehabt, bevor wir überhaupt das definitive Visum seitens Migrationsamt gekriegt haben. Sie haben sich mehrmals positiv darüber ausgesprochen; zum Beispiel am 7. Juni 2017, dann wieder am 26. Juli 2017, 17. November 2017 und schlussendlich am 19. Juni 2018. In keinster Weise haben sie in Ihren Schreiben auf irgendwelche Einschränkungen aufmerksam gemacht. Ich nehme an, dass dies jeweils ein guter Trick ist, um Kunden einzufangen, sie monatelang zu piesacken, keine präzise Stellung darüber zu nehmen und darauf warten, dass diese endlich aufgeben.


Sie sagen, dass die Fraktur diverse Monate vor der Einreise in der Schweiz stattgefunden haben muss. Sieben Monate vor der Einreise. Wir hatten sehr oft Briefwechsel mit Ihnen, brachten – wie gesagt – neue Beweise und Unterlagen vor, aber die Allianz bleibt stur.


Prämisse: Es steht ausser Frage, dass der Versicherungsnehmer bereits früher einen Aufprall gehabt haben könnte. Es wäre eine offensichtliche Lüge, zu behaupten, man hätte als Kind oder als Jugendlicher nie einen Sturz, eine Verstauchung oder ein aufgeschürftes Knie gehabt. Herr A. kann sich allerdings nicht daran erinnern, so schwer darauf gefallen zu sein, dass er eine ernsthafte Einschränkung davongetragen hätte. Aus diesem Grund asserieren wir mit absoluter Gewissheit, dass vor dem 21. Juni 2018, den Tag des Unfalles, also, Herr A. in der Lage war, sein rechtes Scharniergelenk (Ellbogen) zu beugen oder zu strecken (Flexion und Extension). Nach dem Unfall am 21. Juni 2018, war dies nicht mehr möglich. Kein bisschen mehr. Er hat erhebliche Schmerzen, seinen Arm ganz auszustrecken oder nach einem gewissen Punkt zu beugen.


Wir haben sie auf folgende Sachlage aufmerksam gemacht:


«...


a.     Sollten Sie uns unterstellen wollen, dass wir «extra» das Einreisevisum abgewartet haben um ihn dann behandeln zu lassen, informieren wir Sie, dass ein Verfahren


b.     zur Erlangung eines solchen Visums, eine sehr langwierige, mühsame und umständliche Angelegenheit ist. Es ist zu fast keinem Zeitpunkt klar (bis kurz vor der Einreise) ob dieses Visum überhaupt vergeben wird. Im konkreten Fall: Wir haben über einem Jahr warten müssen; obwohl ich mich immer wieder zu Monatsanfang jeweils beim Zivilstandesamt und beim Migrationsamt erkundigen wollte wie der Stand der Dinge war. Stets wurde ich vertröstet; ich müsse mich weiter in Geduld üben. Die definitive Einreisebestätigung erhielten wir ca. 2 Wochen vor der Ankunft von Herrn A. in der Schweiz.


c.     Angesichts der Tatsache, dass wir überhaupt nicht wussten wann und ob überhaupt wir ein solches Visum zugesprochen wurde, haben Sie wirklich das Gefühl, dass sich Herr A. mit einer 7-monatigen alten Fraktur und der Unwissenheit dessen ob er in die Schweiz reisen durfte, nicht mindestens einmal einen Arzt aufgesucht hätte oder eine Operation durchführen lassen?


d.     Wir haben mehrere Beweise vorgelegt, die besagen, dass Herr A. absolut in der Lage war, seine Glieder zu bewegen, andernfalls wäre die Untersuchung vom April 2018 beim «National Youth Service Corps» nicht erfolgreich gewesen, wenn man bedenkt, dass er angewiesen wurde am 24.07.2018 einzurücken. Sie haben die Kopie des Einberufungsschreiben inkl. Ausgang des Ganzkörper- und Fitnesstest, die besagen, dass der Versicherungsnehmer überhaupt nicht beeinträchtigt war, am 12. Januar 2019 erhalten.


e.     Dann am 25. Januar 2019 haben sie auch ein ärztliches Attest erhalten, die bestätigt, dass Herr A. in perfekter Verfassung war. Das Zertifikat wurde am 5. Juni 2018 ausgestellt. Herr A. war (nachdem uns die Einreisebestätigung zugesprochen wurde) im renommierten Spital in Ondo State um sich vor der Abreise ein letztes Mal checken zu lassen.


...»


Wir haben das Einberufungsschreiben des «National Youth Service Corps» (NYSC) vorgelegt; Ähnlich wie beim Schweizer Militärdienst, musste auch Herr A. eine ärztliche Kontrolluntersuchung bestehen. Er wurde durch einen Arzt befragt und ganzkörperlich untersucht, wobei das Herz-Kreislaufsystem, der Stütz- und Bewegungsapparat sowie den Abdomen und die Weichteile die Schwerpunkte der Untersuchung bilden. Auch musste er sich einem Fitnesstest unterziehen. Folglich können Sie aus diesem Einberufungsbrief, unter anderem, Folgendes entnehmen:


- Physically Challenged: None    (Übersetzung: Körperliche Beeinträchtigung: Keine)


- Health Status: Good                (Übersetzung: Gesundheitszustand: Gut)


Das wurde ebenfalls kurz vor der Abreise von Herrn A. in der Schweiz bestätigt, nämlich am 6. April 2018. Er hätte am 24. Juli 2018 einrücken sollen, wenn er nicht umgezogen wäre.


Dann haben wir auch den Ärztebericht eingereicht: Wie Sie mühelos erkennen können, bestätig das «Certificate of medical fitness» des State Specialist Hospital in Ondo State ebenfalls am 5. Juni 2018, kurz vor der Einreise von Herrn A., dass alles, inklusive Muskeln und Gelenke in perfekter Ordnung sind.


Herr A. hat sich auch dieser genaueren Untersuchung unterzogen und auch dieser Arzt hat keine Auffälligkeiten festgestellt. Seine Gesundheit und körperliche Verfassung waren ohne jeden Zweifel, nahezu perfekt.


Eine frühere Erkrankung kann somit ausgeschlossen werden, denn wir haben mit einem Arztbericht aus dem Spital und einem Einberufungsschreiben dass KEINE BESTEHENDE ERKRANKUNG ODER EINSCHRÄNKUNG besteht.


Es ist eigentlich ganz einfach:


Herr A. kam in die Schweiz, fiel und ging zum Arzt, weil er JETZT schmerzen hatte. Dafür ist er gedeckt, dafür habe ich bezahlt. Wir wussten ja nicht, dass dies in einer Operation münden würde. Nochmals: Wir gingen zum Arzt um prüfen zu lassen, warum er JETZT Schmerzen in seinen Ellbogen hatte. Warum er den Ellbogen nicht mehr bewegen sprich, biegen und strecken konnte. Sie bezahlen für keine Operation oder Ähnliches, denn es bestanden KEINE Beschwerden vor dem 21.06.2018. Wir fordern somit keine Rückforderungen für einen hypothetischen Fall der 7 Monate vor der Einreise stattgefunden haben sollte, sondern für den Sturz am 21.06.2018, denn da haben die Beschwerden und der Gang zum Spital begonnen. Es passierte etwas IN DER SCHWEIZ.


Allianz spricht immer über «bereits vorhandenen» Konditionen. Aber die haben ja alle! Wofür habe ich diese Versicherung abgeschlossen? Sie bezahlen für keine Operation, sondern nur, weil wir abgeklärt haben, wieso er jetzt seinen Arm nicht mehr bewegen konnte.


Übrigens; Wenn es die Fraktur ist, die Knochenfraktur ist, die sie anfechten: Die Operation vom 06.08.2018, welche durchgeführt wurde um die Fraktur in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen, ist keinesfalls geglückt. In der Tat kann Herr A. den Ellbogen immer noch nicht strecken oder richtig biegen. Auch hier waren Ärzte am Werk. Ärzte, wie Ihre Fachexperten, mit denen Sie wiederholt Rücksprache genommen haben. Womöglich war eine alte Fraktur nicht der Grund für diesen Bruch?


 Dann haben wir uns an den Ombudsman (der Privatversicherung und der SUVA) gewendet. Aber auch der sagt, dass die AGA richtig handelt. Bitte lesen Sie die Beilagen.

  • Rückerstattung CHF 960.95.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.