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ungelöster Fehler und unnötige Wartezeit beim Umzug des M-Budget Internet + TV

Anonym MIGROS 03.04.2019 Melden Reklamation gemeldet

Am 14. Januar 2019 habe ich den Umzug unseres M-Budget Internet + TV Anschlusses im Kundenportal per 01. April 2019 gemeldet. Dabei hatte ich auch angegeben, dass es sich um einen Glasfaser- statt wie bisher einen Telefonanschluss handelt. Die erforderliche OTO-Nummer des neuen Anschlusses wurde von mir ebenfalls angegeben. Eine Woche vor dem Umzug hatten wir immer noch keinen neuen Router erhalten, so dass ich zwei Mal telefonisch nachfragen musste, bis ich das neue Gerät endlich per Post erhielt. Am 01. April 2019 um 00:21 Uhr erhielt ich eine SMS, dass unser Anschluss in der neuen Wohnung aufgeschaltet sei. Als ich den neuen Glasfaserrouter ca. 8 Stunden später anschloss, erhielt ich lediglich eine Fehlermeldung. Auf meine Nachfrage wurde mir zuerst mitgeteilt, dass es noch ein wenig dauere. Später hiess es dann plötzlich, dass der Anschluss fälschlicherweise auf die Telefonleitung aufgeschaltet wurde, dies aber innerhalb von ein paar Stunden korrigiert werde. Mittlerweise sind daraus mehrere Tage und erfolglose Anrufe auf der Hotline geworden... und ich warte immer noch auf die Aufschaltung!!

  • Andere schnellstmögliche Aufschaltung + Gutschrift

MIGROS 04.04.2019

Guten Tag

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Migros pflegt seit je her den direkten Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden. Da uns jedoch Ihre persönlichen Kontaktdaten zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde fehlen, bitten wir Sie, die Migros direkt zu kontaktieren.

Hierfür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Mail: [email protected]
Kontaktformular: www.migros.ch/kundendienst
Telefonnummer 0800 84 0848 (kostenlos)

Ihre Beschwerde wird auf www.reklamation.ch nicht weiter bearbeitet.

Freundliche Grüsse
Ihre M-Infoline

Die Angabe meines vollständigen Namens und meiner Kundennummer bei M-Budget wurden im Bereich "vertrauliche Angaben" an das Unternehmen übermittelt. Dies müsste eigentlich für eine Bearbeitung der Reklamation reichen...