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Zahlungsbefehl vom 27. Februar 2019 / Warenlieferung vom 07. Juni 2016

Luca COOP 28.02.2019 Melden Reklamation gemeldet

Guten Tag


Gestern habe ich auf der Poststelle einen Zahlungsbefehl in der Höhe von 1558.90 CHF entgegengenommen. Ursprünglicher Gläubiger ist die MF Group Factoring AG in St. Gallen. Diese bietet via Powerpay Funktion bei verschiedenen Händlern die Option, auf Rechnung zu bestellen. Dem Anschein nach wurde dies auch in vorliegendem Fall so gehandhabt. Der damalige Vertragspartner und Besteller hat also auf Rechnung mit Powerpay bestellt. Muss.


Ob und weshalb der damalige Kunde überhaupt beliefert wurde und weshalb man nun mir vorwirft, der Schuldner zu sein obschon ich noch nie etwas über MF Group Factoring AG bestellt habe ist sehr fragwürdig. Mein Recht auf Akteneinsichtnahme habe ich bereits angekündigt.


An Coop, die Dachholding, wende ich mich, weil ich durch ein Telefonat herausgefunden habe, wer ursprünglich der eigentliche Lieferant der damaligen Warenlieferung war und um welchen Artikel es sich dabei handelt. Damaliger Verkäufer und Vertragspartner vom Besteller wie auch MF Factoring Group war die Firma Nettoshop in St. Gallen. Firma Nettoshop ist eine Tochtergesellschaft von der Firma Coop AG.


Da ich bei der Firma Nettoshop AG wohl so oder so nichts oder nicht viel erreichen würde, gelange ich an die Dachgesellschaft, die COOP AG.


Ich teile Ihnen mit, so belegen es auch meine gesamten Unterlagen, dass ich bis und mit Februar 2017 in einer völlig anderen Region wohnhaft war als dort, wo der damals gelieferte Artikel überhaupt angeliefert wurde. Der Artikel wurde an der Adresse Passage des jardins 3 in 2610 St-Imier an einen gewissen Luca Lei-Fandi geliefert. Ich kenne diese Adresse nicht noch habe ich einen Bezug zu dieser Adresse. Ich war zum Zeitpunkt der damaligen Warenlieferung in der Region Baden wohnhaft. Über 100 KM weiter weg.


Der gelieferte Gegenstand, eine Waschmaschine von Siemens Modell WM6HY890CH (das hat man mir so mündlich mitgeteilt) hätte in unserer damaligen Wohnung so oder so überhaupt keine Verwendung gefunden. Wir hatten eine Einbauwaschmaschine sowie einen Einbautumbler. Beide Artikel gehörten zum festen Bestandteil zur Wohnung.


An meiner neuen Adresse, an der ich seit 2017 wohnhaft bin, wo man mich nun auch völlig zu Unrecht betrieben hat, habe ich weder Platz in der Wohnung für eine Waschmaschine, noch ist der Vermieter daran interessiert so etwas zu gestatten. Wir haben im Keller erst im Winter eine neue Schulthess Maschine bekommen, die von allen Parteien benutzt werden kann nach belieben. Jetzt erklären Sie mir bitte doch einmal, erstens wo ich eine Verwendung für eine Waschmaschine hätte, zweitens was ich für einen Bezug zu einer Lieferadresse habe, die ich bis heute nicht einmal kenne und drittens wieso ein Geschäft, dass von der Coop Holding (Nettoshop) ausgeführt wird schlussendlich so verläuft, dass ich als völlig unbeteiligte Dritte ohne vorherige postalische Abmahnung und Möglichkeit zur Stellungnahme einfach eine Betreibung erhalte?


Ich will gar nicht hören oder lesen, dass sich Coop AG als Muttergesellschaft in diesen Fall gar nicht einmischen will. Sie sind Eigentümerin der Firma Nettoshop, die diese Waschmaschine damals erst überhaupt verkauft hat. Wegen diesem Verkauf habe ich jetzt eine Betreibung in meinem Betreibungsregister, die zwar durch Rechtsvorschlag gestoppt ist, man mich aber dennoch nicht in Ruhe lässt. Schlussendlich muss man das Pferd nicht am Schwanz anpacken sondern dort, wo der Kopf ist. Und der Kopf in dieser Geschichte ist nunmal Firma COOP AG als Dachorganisation und Eigentümerin von ganz vielen Tochtergesellschaften, wie zb. Nettoshop.


Ich erwarte, dass man die Betreibung gegen mich sofort zurückzieht und löschen lässt. Bloss ein Rückzug genügt nämlich nicht, dass diese nicht mehr im Register ersichtlich ist.

  • Entschuldigung
  • Erklärung
  • Andere Löschung der Betreibung / Rückzug des Inkasso

COOP 01.03.2019

Guten Tag, danke für Ihre Mitteilung. Es tut uns sehr leid, dass Sie Umtriebe hatten resp. haben. Wir kümmern uns darum, Sie hören von uns. Bitte haben Sie etwas Geduld, Danke. Freundliche Grüsse, Coop Kundendienst (Genossenschaft)

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Luca 16.03.2019

Die angegebenen Daten zu einem Kühlschrank, der bestellt worden sein soll kenne ich nicht. Ich habe weder bei Schubiger noch bei Nettoshop einen Kühlschrank bestellt. Warum sollte ich einen Kühlschrank bestellen es ging ja gar nicht um einen Kühlschrank. Warum sollte ich einen Kühlschrank an eine Adresse 100 KM von meinem damaligen Wohnort bestellen? Alles völlig irrsinnig. Es ging um eine Waschmaschine. Gut möglich, dass der Urverkäufer auch Schubiger war. Schubiger und Nettoshop sind ja schlussendlich dennoch Coop und Coop Holding Eigentum. Das erledigt die Reklamation nicht. Nicht im Geringsten. Ich bitte Sie ein letztes Mal sich damit auseinander zu setzen, was ich Ihnen mitgeteilt habe. Dann von mir aus bei Nettoshop Schubiger und allen Partnerfirmen. Man hat mir diese Informationen Telefonisch gegeben. Besteller war ein Luca Lei-Fandi oder Luca Fandi-Lei. Wenn man natürlich das ganze Dossier schon an Infoscore Inkasso gegeben hat und intern bei Coop dazu alles gelöscht hat, was Sie eigentlich zwecks korrekter Buchhaltung gar nicht dürften ist klar, dass man auch in 10 Jahren dazu nichts mehr finden wird. Wer aber auch nicht richtig sucht, findet nichts. Und die Sache hier absichtlich in die Länge zu ziehen bringt Coop schlussendlich auch nichts.

 

Wie ich es geschrieben hatte ist mir eine aussergerichtliche Lösung durchwegs lieb. Wenn man die gerichtliche aber provozieren will bin ich nicht bereit mir das hier noch länger an zu tun.

Luca 03.04.2019

Nettoshop hat ohne meine Zustimmung alle meine Daten an einen Drittanbieter ausserhalb von Coop weitergeleitet. 

 

Daraufhin hat mich der Drittanbieter versucht zu kontaktieren. Es kam nie ein Gespräch zustande. 

 

Da ich nie Vertragspartner von Nettoshop oder Coop war, gelten bei mir keine entsprechenden AGBs. Der Konsumentenschutz hat diesen Fall juristisch komplett aufgerollt und kam zum Schluss, dass ich am besten gegen Coop und Nettoshop vor Gericht wegen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz klagen gehen soll. 

 

Für mich kein Problem. Bis heute gibt es zu diesem Verstoss weder eine Erklärung noch sonstiges. Nicht mal der CEO von Nettoshop besitzt die Courage hinzustehen und den Fehler einzugestehen. Der Fall ist anscheinend per 20. März schon abgeschlossen worden, weil dann die Betreibung gelöscht worden sein soll. Das war lange, bevor Frau Loacker von Nettoshop überhaupt hat intervenieren können.

 

Ich habe immer kommuniziert, dass es mir nur um die Löschung der Betreibung geht. Aber weder Firma Coop noch Nettoshop waren im Stande, das adäquat anzugehen und meine Daten zu schützen. Es ist beschämend für einen Konzern, der sich gegen aussen hin als sehr angepasst präsentiert, wenn genau dieser Konzern die kleinsten Dinge vermasselt und aus einem munzig kleinen Fall einen Rechtsstreit provoziert. Mir solls Recht sein. Ich hab gegen andere Konzerne geklagt und lief noch nie als Verlierer aus dem Ring. Aber es ist Zeit, dass jetzt ein Kunde mal ein Standpunkt für den Datenschutz, gegen diese Machtposition von Grosskonzernen setzt. Diese wahllose Datenweitergabe in solchen halbstarken Konzernen geht mir langsam sowas von auf den Sack. Billige Arbeitskräfte einstellen, die keine Ahnung von dem haben, was sie tun.

Das liebe Coop Leute gibts bei eurem Erzfeind Nestlé zb. Aber nicht. Dort gäbe es solche Stories.nicht. Dort sitzt ein CEO, der genug couragiert ist um auch selber hinzustehen und sich persönlich zu entschuldigen. 

 

Hiermit fordere ich Sie zudem noch auf, sämtliche Korrespondenzen und Daten von mir restlos zu löschen. Mein Recht gemäss Konsumentenschutz. 

COOP 03.04.2019

Guten Tag, das Dossiert ist bei unserem Rechtsdienst, wir kommentieren den Fall hier auf dieser öffentlichen Plattform nicht mehr weiter. Freundliche Grüsse, Coop Kundendienst

Luca 04.04.2019

Vertrauliche Informationen (vertraulich, nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt gemäss Datenschutzgesetz).

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