Beratung und Rechtsschutz
Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.
K-Tipp abonnieren
Mein Einkauf
Reklamation
Guten Tag
Ich warte leider immer noch auf eine einvernehmlich faire Lösung von Ihnen. Mir ist es unerklärbar, weshalb Sie meinem Begehren um Rückerstattung des vollen Betrages nicht zustimmen wollten. Angesichts dessen, dass diese Sache nun schon über mehrere Monate läuft und von Ihrer Seite keinerlei Motivation zu einer einvernehmlichen Lösung kommt gehe ich nun davon aus, dass Sie mein Geld ganz einfach behalten wollen. D. H. Sie behalten Geld, wofür Sie nie eine Dienstleistung erbracht haben und was Ihnen gar nicht zusteht. Hätte man mit der letzten hier erögffneten Reklamation eine einvernehmliche Lösung gefunden wäre es erledigt gewesen für mich. Das dauert aber mittlerweile schon Monate seit der Rücksendung und von Ihnen kommen immer irgendwelche zwiespältigen Angebote. Man wolle den "Gutschein" bis auf 100 Fr. Reduzieren. Weshalb bloss reduzieren, wo liegt da der Sinn ausser sich als eboutic. Ch zu bereichern? Dass Sie Kunden an sich binden wollen, die enttäuscht und völliges Desinteresse an Ihren Angeboten zeigen wirft Fragen auf. Man muss davon ausgehen, dass Eboutic einfach in der Hoffnung dies tut, am Schluss löst der Kunde den Gutschein gar nie ein wegen Enttäuschung und Eboutic kassiert das Geld für nichts tun ein. Kostenlos ohne jegliche Gegenleistung Geld verdient. Ein lukratives Geschäft. Illegal und höchst umstritten, mit rechtlichen Problemen behaftet aber machbar. Wir sind aber hier nicht auf einem Bazar. Ich bin damit nicht einverstanden, das habe ich mitgeteilt, dass man 100 Fr. Weshalb auch immer einbehalten will. Ichhabe darum gebeten den ganzen Betrag zurückerstattet zu bekommen. Aus einer Bitte kann auch eine betreibungsrechtliche Forderung werden, die dann vor dem Gericht ausgetragen wird. Sorry aber was bitte soll ich noch alles unternehmen, damit man mir den gesamten Betrag zurückerstattet? Das ist einfach unseriös und in höchstem Masse als Unternehmen mir gegenüber unfair. Wo ist da die unternehmerische Verantwortung?
Bearbeitungsgebühren kann eboutic übrigens nicht in Höhe von 100 Fr. Fordern weil so etwas nirgends ausgewiesen ist und eboutic keine Bearbeitungsauslagen zu beziffern hatte.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 722.-
Antwort
www.eboutic.ch 29.10.2018
Herr ,
Wir beziehen uns auf Ihre Kontaktaufnahme via Reklamation.ch.
Wie bereits erklärt, wurde die Rücksendung der Bestellung 4971471 gemäss AGBs ordnungsgemäss auf Ihr Kundenkonto geschrieben. Diese Aktion ist keineswegs illegal wie Sie behaupten; sie ist klar und deutlich in unseren AGBs vermerkt. Diese AGBs haben Sie auch akzeptiert, als Sie die Bestellung abgeschlossen haben; somit waren Sie über die Rückerstattungsmodalitäten vollständig informiert.
Aufgrund der Höhe des Betrages wurde Ihnen aus Kulanz folgendes Entgegenkommen angeboten:
Von der Rücksendung der Bestellung 4971471 à CHF 722.- würden wir Ihnen CHF 622.- auf Ihre Mastercard zurückerstatten, wobei CHF 100.- weiterhin zu Ihrer Verfügung auf dem Kundenkonto stehen würden. Diese Lösung ist, um es mit Ihren eigenen Worten auszusprechen, mehr als «einvernehmlich fair »: immerhin handelt es sich dabei um eine Kulanz angetriebene Lösung Ihnen gegenüber, die jedoch von Seiten eboutics aus keineswegs zwingend ist. Allerdings wartete unsere Mitarbeiterin weiterhin auf Ihre Rückmeldung, um dies durchführen zu können. Um nun weitere überflüssige Anfragen zu vermeiden, haben wir beschlossen, den gesamten Betrag aufs Zahlungsmittel rückzuerstatten. Dies findet binnen der nächsten 3 Werktage statt.
Beste Grüsse,
eboutic.ch
