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Ungleichbehandlung durch Reiseveranstalter
Reklamation
Anfangs August 2018 war ich mit meiner Schwester auf der Wanderflussfahrt Rhein-Main-Mosel. Die Reise wurde von den Firmen Twerenbold (Bus), Mittelthurgau (Schiff) und Imbach Reisen AG (Wandern) angeboten. Da meine Schwester nicht mehr wandern kann, hatte ich für sie das Ausflugspaket gebucht.
Auf der Reise wurde den Nur-Schiffsreisenden, die via Mittelthurgau gebucht haben, das Ausflugspaket zurückerstattet. Dies habe ich auch für meine Schwester beantragt, aber Imbach Reisen weigert sich. Das ist für mich unverständlich, gehören doch alle drei Unternehmen zum gleichen Konzern.
Die Reise wurde trotz des tiefen Wasserstandes auf dem Rhein durchgeführt. Wir waren aber nur 4 Tage auf dem Schiff anstatt 6 Tage. Zwei Tage waren wir in einem Viersterne-Hotel untergebracht, das weder über eine Klimaanlage noch Minibar verfügte. Ich habe zusätzlich 1000 Franken bezahlt, um vom Oberdeck zu profitieren.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 300.-
Antwort
Imbach Reisen AG 17.10.2018
Sehr geehrte Frau Schalch
die Situation mit dem Niedrigwasser auf dem Rhein war diesen Sommer (und ist bis heute) für alle Veranstalter von Flussfahrten eine grosse Herausforderung. Wie in unserer Antwort vom 20. August ausgeführt, konnten wir dank den beiden Übernachtungen in Trier das gebuchte Wanderprogramm (im Gegensatz zum Ausflugprogramm von Mittelthurgau) fast vollständig durchführen. Ihrer Schiffskabine an Bord der "Excellence Queen" stand die ganze Woche zur Verfügung und musste von uns auch an den ersten beiden Tagen bezahlt werden. Wir zählen auf ihr Verständnis, dass im kurzfristig gebuchten Hotel in Trier kein Oberdeck zur Verfügung stand. Mit dem Reisegutschein in der Höhe von 300 Franken haben wir uns bereits erkenntlich gezeigt.
Schade, das Sie auf dem K-Tipp-Portal die Bemerkung Ihres Fragebogens "Das Ersatzprogramm wegen des Wasserpegels war gut organisiert und hat mir sehr gefallen" ausblenden.
