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Atlantic Wärmetauscherboiler ist bereits nach etwas mehr wie 4 Jahren nicht mehr reparabel!
Reklamation
Am 14.7.2014 habe ich einen Atlantic Wärmetauscherboiler WP-B von der Atlantic Suisse AG erworben. Dafür habe ich mit der Montage über CHF 4'000 ausgegeben. Vor kurzem wurde das Wasser immer kühler und der Boiler zeigte den Fehler Niederdruckschutz an. Auch die elektrische Heizung ist bereits durchgebrannt.
Ich habe dann versucht einen Servicetechniker aufzubieten. Nach vielem Hin- und Her, hat man mir die Telefonnummer eines Technikers mitgeteilt. Dieser verlangte pauschal CHF 450.- für die Fahrt. Gleichzeitig hat mir der Verantwortliche der Firma mitgeteilt, dass ich am Besten einen neuen Boiler kaufen würde. Anscheinend bin ich nicht der Einzige, der Probleme mit diesem Boiler hat.
Da die Gas-Leitungen im Boiler undicht sind, Gas nachgefüllt werden muss und die Reparatur aufwändig ist, lohnt sich anscheinend eine Reparatur nicht mehr. Weiter ist das Innenleben des Boilers recht billig und schlecht verarbeitet, trotz stattlichem Preis, d.h. eine Reparatur ist nicht nachhaltig.
Ich habe den Boiler in der Hoffnung angeschafft, dass ich Energie sparen kann, diesen längere Zeit diesen nutzen kann und etwas für die Umwelt mache. Wie ich aus der Anleitung erfuhr, ist das Gas im Boiler sehr schlecht für die Oxonschicht. Wenn ich aber den Boiler nach so kurzer Zeit bereits wieder entsorgen muss, ist der Einsatz der Energie für die Herstellung des Boilers höher wie bei einem normalen Boiler.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 4000.-
Antwort
Atlantic Suisse AG 15.10.2018
Sehr geehrter Herr Kast
Zu Ihrer Reklamation nehmen wir gerne wie folgt Stellung:
Die Atlantic Suisse AG verkauft keine Produkte an Privatpersonen. Wir beliefern nur den Grosshandel, welcher seinerseits die Installateure beliefert. Die Installateure ihrerseits verkaufen die Produkte dann an die Privatpersonen. Wenn eine Privatperson Probleme mit einem Produkt hat, sollte sie sich deshalb zunächst an den Verkäufer des Produkts wenden. Aus Ihren Schilderungen ist nicht ersichtlich, ob der Boiler – wie in der Betriebsanleitung vorgegeben – korrekt gewartet wurde und ob das Kühlmittel nachgefüllt worden ist. Bei einer korrekt durchgeführten Revision hätte beispielsweise ein Kühlmittelverlust bemerkt und behoben werden können. Diese Punkte sollten Sie mit dem Installateur und Verkäufer des Boilers als Ihren Vertragspartner besprechen.
Freundliche Grüsse
Atlantic Suisse AG
