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Auskunftsbegehren
Reklamation
Eine am 15. in schriftlicher Form versandte Anfrage wollte man nur mündlich am Telefon erläutern. Ein rund zwei Wochen später versandter eingeschriebener Brief mit ID-Kopie und mit der Bitte gestützt auf Art. 8 des Bundesgesetzes über den Datenschutz Auskunft über meine Daten zu geben bleibt schlicht unbeantwortet!
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Antwort
Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.
Anonym 17.09.2018
Absolut nicht einverstanden mit der Beantwortung. Ich habe 1. einen eingeschriebenen Brief geschickt und 2. an die Stelle wo ich schon das erste Mal - die mündliche und unbefriedigende Antwort erhalten habe. Werde ich jetzt eine e-mail versenden ist die Antwort ja auch klar. Dann wird wieder vertröstet und man wird mich bitten, einen eingeschriebenen Brief zu senden, damit man mich 'identifizieren' kann, weil man sonst persönliche Daten nicht versenden dürfe. Wieso also nicht den bereits schon versandten eingeschriebenen Brief an die SBB, Direktion Personalverkehr, Wyler Park, Wylerstrasse 123/125, 3000 Bern 65 beantworten. Der liegt Ihnen bereits vor. Dankeschön
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Anonym 17.09.2018
Wo liegt mein eingeschriebener Brief? Hat den die SBB 'verloren'? Wen eingeschriebene Briefe schon verloren gehen, wie soll man sich da auf eine 'offizielle' nicht Passwortgeschützte Mailbox verlassen?
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