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Paket nicht korrekt zugestellt - oder verlorengegangen

Ivan Aschwanden Die Post La Poste La Posta Swiss Post 06.07.2018 Melden Reklamation gemeldet

Normalerweise bestelle ich Pakete an meine Firmenadresse, damit ich diese gleich in Empfang nehmen kann. In diesem Fall habe ich die Bestellung bei einem Grosshändler aber direkt nach Hause liefern lassen, da ich wusste dass es sich um ein grösseres Paket handelt und ich dieses nicht mit dem ÖV vom Geschäft nach Hause schleppen möchte.


Am 27.06.2018 um 10:57 Uhr meldet mir die Post, das Paket als zugestellt. Was mich wunderte, denn es war schlicht zu gross fürs Ablagefach.
Am Abend konnte ich weder ein Paket im Ablagefach des Briefkastens (sowieso nicht möglich), noch in einem der beiden Hauseingänge des MFH (wo des öfteren Pakete deponiert werden), noch ums Haus herum finden. Im Briefkasten lag auch keine Abholungseinladung der Post.


Ich schrieb dann per E-Mail an den Kundendienst der Post, wo denn mein Paket sei. Die Standard-Antwort liess nicht lange auf sich warten: Das Paket sei im Ablagefach des Briefkastens zugestellt worden. Bei Verdacht auf Paket-Diebstahl solle ich mich doch bitte bei der Hausrat-Versicherung und der Polizei melden.


Die Mail beantwortete ich mit dem Hinweis, dass das Paket gemäss Abmessungen (welche die Post in der Online-Sendungsvervolgung sogar selbst aufschaltet) schlicht zu gross für das Ablagefach sei. Ich wies die Post darauf hin, dass wenn Pakete nicht im Ablagefach Platz hätten, sie diese wieder mitnehmen müssen und der Kunde dies auf der Poststelle abholen muss. Ich habe aber kein Paket noch eine Abholungseinladung.
Somit gäbe es 2 Möglichkeiten: 
1. Paket wurde nicht korrekt zugestellt und dann gestohlen --> Post haftet gemäss Recherchen dann mit bis zu 500 Franken
2. Paket wurde wieder mitgenommen, vom Postboten aber aus Gewohnheit als ausgeliefert markiert --> somit liege es vielleicht in einer Poststelle und wartet auf Abholung
Ich bat die Post um Abklärung der zweiten Möglichkeit.


2 Tage später erhalte ich ein Schreiben der Post. Dort wird mir erklärt dass das Paket als ausgeliefert gilt wenn der Postbote das Paket in den Brief- oder Ablagekasten legt. Der Postbote habe das bestätigt. Damit erlische jeglicher Haftungsanspruch an die Post CH AG. Beigelegt wurde ein "Zustellnachweis", welchen ich ja bereits Online einsehen konnte und aus meiner Sicht überhaupt keinen "Nachweis" darstellt.


Im Schreiben wird weder auf meinen Hinweis dass das Paket zu gross fürs Ablagefach ist, noch auf meine Frage ob das Paket allenfalls noch auf einer Poststelle liegt eingegangen.
Das lässt mich ehrlich gesagt ernsthaft zweifeln, dass das Paket auch wirklich gesucht wurde - und nicht einfach im Sinne einer Hinhalte-Taktik wiederum ein Standardschreiben an mich gesendet wurde.


Fazit: 
- Das Paket mit den Abmessungen "48 x 38 x 17 cm, 2.96 kg" war für mein Ablagefach zu gross - korrekte Zustellung war nicht möglich, da ich zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause war und auch keine andere Zustellung beantragt habe
- Das Paket könnte noch irgendwo bei der Post sein, weil der Postbote das Paket korrekterweise wieder mitgenommen hat, jedoch vergessen hat mir eine Abholungseinladung dazulassen


Ich erwarte von der Post erstmal nicht mehr als dass das Paket ernsthaft gesucht wird und sich dann mit mir telefonisch in Verbindung setzt. Die Kommunikation per E-Mail dauert äusserst lange und bis man bei der Hotline endlich die richtige Person am Apparat hat, ist auch eher mühsam (Nr unter vertrauliche Informationen).
Wenn das Paket nicht gefunden werden kann, dann kann man das offen kommunizieren und mir den Schaden ersetzen.
Denn wo gearbeitet wird passieren ja bekanntlich Fehler, kein Problem - aber man sollte dazu stehen!


Ivan Aschwanden

  • Rückerstattung CHF 249.55.-
  • Entschuldigung

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 17.07.2018

Guten Tag Herr Aschwanden


Vielen Dank für Ihre Nachricht.


Ich verstehe Ihre Unzufriedenheit sehr gut und bedauere die Umstände. Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu besprechen, habe ich versucht Sie telefonisch zu kontaktieren. Ich konnte Sie nicht erreichen. Aus diesem Grund scheibe ich Ihnen.


Meine Prüfungen haben ergeben, dass eine Nachforschung eingeleitet worden war. Ihre Referenznummer ist: GV10360451.


Bitte kontaktieren sie uns jederzeit, wenn Sie Fragen haben. Wir sind gerne für Sie da.


Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.


Freundliche Grüsse.


 


Daniela Scheidegger 


Contact Center POST CH AG