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Verrechnung von Verzugsschäden sind nicht Rechtens!
Reklamation
Auf eine Hauptforderung von 17.45 (Onlinerechnung der Oreff Füssli Thalia AG) versendet diese Inkassofirma sogleich eine "Betreibungsandrohung" und stellt bereits Zinsen (obwohl diese Forderung erst gerade der OF abgekauft wurde), Bonitätsprüfungskosten von 35.-- (man hätte zuerst auch mal anrufen oder ein Mail senden können) und einen "Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR" von 80.-- in Rechnung, von denen die OF gem. Anfrage nichts bekommen.
Insbesondere verrechnet die Inkassofirma unmittelbar einen Schaden, den sie gar nicht hat, resp. gar nicht haben kann.
Dies ist nicht Rechtens und wurde im Ständerat explizit als nicht Rechtens bestätigt.
Diese Inkassofirma verweigert bei Anruf jegliche Informationen zu Inhabern, offiziell relevanten oder juristisch belangbaren Ansprechspartnern. Auch in den AGBs gibt es keine Angaben welche die Rechtmässigkeit von Verzugsschäden begründeten.
Gerne hätte ich nun eine offizielle, rechtlich relevante Begründung für die Rechtmässigkeit der eingeforderten Verzugsschäden und behalte mir vor, bei mangelnder Begründung eine Sammelklage einzureichen, welche nicht nur meine Foderung berücksichtigt, sondern alle diesbezüglich jemals in Rechnung gestellten Forderungen.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 80.-
- Erklärung
Antwort
infoscore Inkasso AG 19.06.2018
Sehr geehrter Herr Baron
Beste Dank für Ihre Anfrage/ Mitteilung.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Ihnen zeitnah unsere Stellungnahme auf dem Postweg zukommen lassen.
Freundliche Grüsse
infoscore Inkasso AG