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Kostenübernahme - nicht entsprechend der Leistungsübersicht !

Anonym SWICA Gesundheitsorganisation 03.04.2018 Melden Reklamation gemeldet

Ich habe die komplette und kostenintensivste Zusatzversicherung und zahle monatlich über 80.- dafür. 2 Jahre lang wurden auch alle meine Ayurveda Behandlungen entsprechend der Leistungsübersicht übernommen.


Dann kam eine Intensivkur (ambulant). 5 Tage lang hatte ich täglich Behandlungen inkl. Medikamente beim anerkannten Ayurveda-Arzt Dr. Hans Rhyner. Die Gesamtrechnung betrug etwas über CHF 2000.-.


Die Rückerstattung erfolgte gemäss Leistungsabrechnung. Nur ein Teil wurde nicht übernommen, da der Arzt bei der Ausstellung der Rechnung ein falsches Datum (vor Versicherungsbeginn) eingetragen hatte. Also bestellte ich beim Arzt eine korrigierte Rechnung und sandte diese wieder ein.


Ich bekam einen Anruf einer "Fachspezialistin Komplementärmedizin", die mir mitteilte, dass ich kein Recht auf die gesamte Rückerstattung hätte. Da sei ein Fehler geschehen. Zudem hätte ich zuerst eine Kostengutsprache einholen müssen (darüber stand nirgends irgendwas - das war mir also ganz neu). Nach einem langen, intensiven und nervenaufreibendem Gespräch sah die Dame ein, dass ich keine Wellnessbehandlung hinter mir hatte, sondern aus medizinischen Gründen behandelt wurde. Sie versprach mir, die ganze Rechnung nochmals zu überprüfen. Ein paar Tage später erhielt ich ein Schreiben, dass mir die Kosten nun doch rückerstattet werden. Inkl. der Medikamente. Ich müsse aber für jegliche weitere Behandlungen eine Kostengutsprache einholen.


In der Zwischenzeit bekam ich vom Ayurveda-Arzt die noch offenen Rechnungen der letzten EInzelbehandlungen, sowie der Medikamente, die ich nach der Intensivbehandlung mitbekommen hatte. Die Rechnungen wurden eingeschickt und die darauffolgenden Leistungsabrechnungen zeigten, dass die Heilmittel (auf einmal) nicht mehr übernommen werden.


Dem ging ich nach und bekam die Antwort, dass die Heilmittel nicht Swissmedic registriert seien und deshalb nicht übernommen werden (was sie aber zuvor mehrmals wurden!). Gemäss Absprache mit dem Arzt, müssen seine Heilmittel auch nicht Swissmedic registriert sein, denn sie sind registrierte Hausspezialitäten und/oder magistrale Rezepturen - in beiden Fällen Phytomittel. Ergo, sie sollten vergütet werden. Denn auf der Leisutngsübersicht der COMPLETA PRAEVENTA Zusatzversicherung steht: „Von SWICA-anerkannten Ärzten und Therapeuten verordnete homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Präparate“ übernommen werden. Als ich die Fachspezialistin darauf hinwies, bekam ich die Antwort: „Das wir uns nicht an den Kosten für Medikamenten und Heilmitteln die nicht Swissmedic registriert sind beteiligen, ist in unseren allgemeinen Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherungen COMPLETA TOP und PRAEVENTA Art. 5 festgehalten.“


In der Zwischenzeit habe ich die letzte noch offene Rechung eingeschickt und siehe da - auf einmal wurden mir die Kosten der Heilmittel wieder rückvergütet....?! Nun, warum werden wir einmal die Kosten rückvergütet und einmal dann wieder nicht? Und warum steht in der Leistungsübersicht überhaupt nichts von Swissmedic? Ich verstehe nicht, wie man die Übernahme der Kosten in der Leistungsübersicht ausweisen kann und dann am Schluss doch nicht übernimmt, bzw. auf das "Kleingedruckte" (wo niemals die Rede davon war) verweist.


Ich fühle mich schickaniert. Bis  zur "grossen" Rechnung lief alles einwandfrei und jetzt auf einmal gelten "andere Regeln"... ?? Kann das sein?

  • Rückerstattung CHF 2000.-

SWICA Gesundheitsorganisation 04.04.2018

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Das Unternehmen hat sich bei mir gemeldet. Die Antwort war jedoch für mich mässig befriedigend. Meines Erachtens gibt die Aussage auf der Leistungsübersicht ein falsches Bild darüber, welche Kosten bzw. Heilmittel wirklich übernommen werden. Erst auf dem „Kleingedruckten“ (AVB) wird ersichtlich, dass die ausgewiesenen Leistungen nur bedingt übernommen werden!