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Gutschein wurde trotz Gültigkeit nicht anerkannt

Daniel Goldinger Swissraft Services GmbH 28.02.2018 Melden Reklamation gemeldet

Im November 2013 erhielt ich zwei Gutscheine für das Canyoning bei Swissraft. Die Gutscheine wollte ich dann im Jahre 2017 einlösen, wurde jedoch relativ unfreundlich mit Verweis auf die AGB vom Geschäftsführer der Swissraft abgewiesen.


Gemäss Artikel im KTIPP (Gutscheine oft länger gültig als angegeben) ist diese Reduktion der Gültigkeit von Gutscheinen nicht relevant, es gelten die gesetzlichen Verfährungsfristen. Zudem wird während des Bestellprozesses bei Swissraft auf nicht explizit eine Akzeptanz der AGB gefordert, sie werden einfach mit der Rechnung mitgesendet.


Da ich die Gutscheine aktuell nicht mehr einlösen kann, erwarte ich eine Rückerstattung der 300.- SFr. von Swissraft.

  • Rückerstattung CHF 300.-
  • Entschuldigung
  • Erklärung

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.