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Fitnesskurs
Reklamation
Im Jahre 2008 erfolgte ein Wechsel von der Krankenkasse WINCARE (Kollektivvertrag CREDIT SUISSE) zur SANITAS (Kollektivvertrag CREDIT SUISSE) mit der Zusage von identischen Leistungen. In der damaligen Leistungsübersicht WINCARE waren 50 % bis max. CHF 200.-- pro Jahr für Fitnesskurse bei anerkannten Leistungserbringern eingeschlossen. SANITAS verweigert nun eine Kostenbeteiligung, mit der Begründung, sie würden nurmehr Fitnessabos und nicht mehr Fitnesskurse finanziell unterstützen. Diese Politik entspricht nicht der damaligen Garantie von identischen Leistungen beim Krankenkassenwechsel.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 200.-
Antwort
Sanitas 12.02.2018
Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gerne gehen wir Ihrem Anliegen nach. Dazu wird Sie unsere Beratung in den nächsten Tagen persönlich kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Ihre Sanitas