Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

Pauschalreise Flug überbucht

Anonym Vacances Migros / Migros Ferien 18.12.2017 Melden Reklamation gemeldet

Am 14. Oktober 2017 sollte der Rückflug einer Pauschalferienreise von Migros Ferien von Marrakesch in die Schweiz stattfinden. Die Fluggesellschaft Iberia meldete beim Einchecken Überbuchung und wollte uns über einen unmöglichen Ablauf via Frankfurt über Madrid nach Zürich transportieren. Heimreise erfolgte schliesslich mit Lufthansa, dank Kulanz ihrerseits. Mit Einschreiben am 16. Oktober 2017 mit allen Belegen haben wir Fluggastrechte bei Migros Ferien geltend gemacht. Auf mehrfaches Nachfragen seit 2 Monaten keine Antwort von Migros Ferien auf das Schreiben erhalten, lediglich Vertrösten auf eine spätere Antwort. Das ist unverständlich und nicht kundenfreundlich.

  • Rückerstattung CHF 1300.-
  • Entschuldigung
  • Erklärung

Vacances Migros / Migros Ferien 03.01.2018

Die effektiv lange Bearbeitungszeit in diesem Fall bitten wir zu Entschuldigen. Eine möglichst zeitnahe Antwort an unsere Kunden ist uns selbstverständlich immer ein Anliegen. Der geschilderte Sachverhalt machte jedoch eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Fluggesellschaft nötig. Auf deren Bearbeitungsfristen haben wir jedoch verständlicherweise keinen Einfluss. Selbstverständlich werden wir Sie sobald als möglich direkt über das Resultat unserer Abklärungen orientieren. 


Anzumerken ist, dass Fluggastrechte im Sinne der entsprechenden EU-Verordnung vom betroffenen Passagier selbst bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden müssen, während uns dies als Reiseveranstalter leider grundsätzlich nicht erlaubt ist.


Freundliche Grüsse
Ihr Hotelplan Kundendienstteam 

Anonym 03.01.2018

Bisher habe ich keine Antwort von Migros Ferien erhalten auf meine Reklamation vom 16.10.2017. Der Antwort vom 3.1.2018 von Migros Ferien an reklamation.ch entnehme ich, dass Passagiere ihre Fluggastrechte direkt bei der Fluggesellschaft gelten machen müssen. Das ist erstmals eine substanzielle Information in dieser Angelegenheit.
Dass Migros Ferien als wichtiger Kunde bei Fluggesellschaften "keinen Einfluss auf die Bearbeitungsfristen" haben, erschliesst sich mir nicht.
Ich kann je länger je weniger den Mehrwert dieses Reisebüros für Reisen erkennen. Im Reklamationsfall verhalten sie sich sehr passiv.

Ihre Erwartungen
  • Rückerstattung CHF 1300.-
  • Entschuldigung
  • Erklärung

Vacances Migros / Migros Ferien 03.01.2018

Es tut uns sehr leid, dass Sie in unserer Leistungserbringung momentan noch keinen Mehrwert erkennen können. Dürfen wir Sie bitten, zunächst unsere abschliessende Antwort zu Ihren Anliegen abzuwarten und sich dann eine Meinung zur Bearbeitungsqualität zu bilden? Dass Fluggesellschaften Anfragen von Reiseveranstalter schneller bearbeiten würden als diejenigen von Passagieren deckt sich übrigens nicht mit unseren täglichen Erfahrungen.


Freundliche Grüsse
Ihr Hotelplan Kundendienstteam

Anonym 03.01.2018

Die Reklamation ist weiterhin nicht erledigt. Mein Vetragspartner in dieser Sache ist Migros Ferien. Es liegt bei ihnen selber, zur Meinungsbildung seiner Kunden beizutragen und den Mehrwert ihrer Leistungen aufzuzeigen. Die Wartezeit bei Beschwerden ist ein Element davon. Solange Migros Ferien keine inhaltliche Klärung beibringt, liegen keine weiteren Beurteilungskriterien vor.

Ihre Erwartungen
  • Rückerstattung CHF 1300.-
  • Entschuldigung
  • Erklärung