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Nicht erhalten eines Gutscheins trotz erreichte Mindestausgabe

Lidia Tassone IKEA AG 18.12.2017 Melden Reklamation gemeldet

Zur Zeit hat Ikea St. Gallen folgende Promotion: bei einem Mindesteinkauf von CHF 250.- erhält man einen CHF 50.- Gutschein. 


Das haben wir von der Matratzen Beraterin erfahren. Wir haben unseren Einkauf aber nicht auf diese Promotion  ausgelegt. Überraschenderweise war der zu bezahlenden Betrag an der Kasse doch CHF 239.- hoch. Also hat uns die Kassiererin mit Referenznr  407668 dazu ermuntert den Einkauf auf CHF 250.- zu erweitern um den Gutschein zu bekommen, was wir dankend gemacht haben. Bei der Bezahlung hat die Kassiererin noch einen von uns offenen CHF 30.- Gutschein abgezogen. Danach hat Sie uns an die Information verwiesen um den CHF 50.- Gutschein abzuholen.


Als wir den Gutschein abholen wollten, mussten wir zu unserem Bedauern erfahren, dass uns keinen Gutschein zusteht. Grund: Der Mindestbetrag wurde nicht erreicht da ein CHF 30.- Gutschein vom Gesamtbetrag abgezogen wurde.


Der Lösungsvorschlag der Ikea Mitarbeiterin war, etwas weiteres einzukaufen um den Mindestbetrag zu erreichen, sprich CHF 30.- auszugeben. Es gibt ansonsten nichts was sie machen können. Noch mehr Geld wollten wir aber nicht ausgeben.


Wir haben Sie mehrmals nach anderen Lösungen gebeten, aber man wollte uns nicht helfen. Ebenfalls wurden wir darauf hingewiesen, dass wenn wir jetzt den kompletten Einkauf retournieren der eingelöste CHF 30.- Gutschein nicht rückerstattet wird.


Auf diese Weise fühlten wir uns doppelt als Kunde nicht ernstgenommen. Über das Kleingedruckte wurden wir beim ganzen Einkauf leider nicht informiert.


 

  • Rückerstattung CHF 50.-

IKEA AG 20.12.2017

Guten Tag 


 Besten Dank für Ihre Mitteilung. 


Da es sich bei Ihrem Anliegen um eine spezifische Anfrage handelt, bitten wir Sie unser Kontaktformular auf dem untenstehenden Link auszufüllen.


 Unser  Kundendienst wir sich dann um Ihr Anliegen kümmern



www.IKEA.ch/kontakt 


 


Freundliche Grüsse


IKEA AG


 

Lidia Tassone 20.12.2017

Sehr geehrte Damen und Herren

Meine Reklamation ist meiner Meinung nach genug detailliert damit Sie den Fall bearbeiten können. Und weil es eine spezifische Anfrage ist, verstehe ich nicht wieso ich ein Formular direkt über Sie ausfüllen muss. Eine unpersönliche Antwort wie, ich soll die Reklamation über das Ikea Formular abwickeln, ist für mich nach wie vor unbefriedigend. 

Besten Dank für Ihr Feedback.

Freundlich Grüsse, Lidia Tassone 

 

Ihre Erwartungen
  • Rückerstattung CHF 50.-

IKEA AG 20.12.2017

Guten Tag,


Besten Dank für Ihre Antwort.


Wir haben Ihr Anliegen mit dem zuständigen Kundendienst angeschaut und möchten uns für die Umstände und Fehler entschuldigen. Nach Absprache mit dem Einrichtungshaus St. Gallen möchten wir Ihnen den Gutschein gerne nachsenden. Um Ihr Anliegen richtig bearbeiten zu können, brauchen wir weitere Angaben und Ihre Kontaktdaten. Hierfür bitten wie Sie, sich via Kontaktformular oder über unsere Hotline (0848 801 100) bei uns zu melden.


Wir bedanken uns für Ihre Verständnis.


Freundliche Grüsse


Ihr IKEA Kundenservice

Lidia Tassone 04.01.2018

Guten Tag 

Am 22. Dezember, habe ich via Kontaktformular meine Daten angegeben. Ausser einer Zufriedenheits-Anfrage habe ich bis Heute kein Gutschein erhalten.

Besten Dank für die rasche Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen, Lidia Tassone 

Ihre Erwartungen
  • Rückerstattung CHF 50.-

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.