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Gutschein-Leistung wurde vom Hotel verweigert
Reklamation
Die im Gutschein beschriebenen Leistungen (siehe Anhang) wurden zum Teil vom Hotel nur für eine Person akzeptiert. Das Essen war für 2 Personen, die Massagen jedoch nur für eine Person - laut Hotel. Ich habe Smartbox deswegen kontaktiert jedoch keine Rückmeldung erhalten, siehe Anhang. Ich Erwarte, dass die Formulierungen im Gutschein eindeutig sind, z.B. "Die Buchung berechtigt den Gast / die Gäste" und dies auch in der Sprache des Hotel-Standortes. Ich erwarte eine Entschädigung für die nicht erbrachte Leistung in Höhe von min. CHF 200.
Auf schriftliche Anfragen und Reklamationen wurde seit dem 31. Juli 2017 nicht geantwortet.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 200.-
- Umtausch
- Entschuldigung
- Erklärung
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.