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Erlass Aktivierungsgebühr (Wechsel 3-1-Kabelanschluss/HD Cable Plus Combi zu Service Connect 250)

Anonym UPC 18.09.2017 Melden Reklamation gemeldet

Sehr geehrte Damen und Herren


 Es geht um den Ersatz der bisherigen parallel laufenden zwei Verträge betr. 3-1-Kabelanschluss und betr. HD Cable Plus Combi (Internet 250 + Phone Plus): An deren Stelle tritt der Service Connect 250 (Internet 250, Phone CH, Basic TV), der den bisherigen Leistungen entspricht.


Wie bereits mehrfach ausgeführt, erachten wir es nicht als gerechtfertigt, im vorliegenden Fall – an den Leistungen selbst ändert sich nichts, von den administrativen Erleichterungen profitieren Sie wie wir – uns eine Aktivierungsgebühr in Rechnung zu stellen. Sie stellten uns diese, trotz unserer Intervention, unkommentiert in Rechnung; wir bezahlten die Gebühr zähneknirschend, da Sie uns sonst sperren würden.


Am 07.07.2017 baten wir Sie schriftlich erneut darum, uns die Gebühr zu erlassen und auf der nächsten Rechnung gutzuschrieben; diese Rechnung erreichte uns unterdessen – von einer Gutschrift keine Spur, und eine Erläuterung hat uns trotz mehrfacher Bitten immer noch nicht erreicht (nota bene wurden wir via Hotline ausdrücklich auf den schriftlichen Weg verwiesen!).


Daher ersuchten wir Sie am 15.08.2017 erneut darum, uns die Aktivierungsgebühr zu erlassen und uns diese auf der nächsten Rechnung gutzuschreiben bzw., für den Fall, dass nein, um eine schriftliche Erläuterung bis Ende August 2017. Auch darauf reagierten Sie nicht, stattdessen erreichte uns zwischenzeitlich die nächste Rechnung - wiederum ohne Gutschrift.


Offensichtlich sind Sie nicht gewillt, auf direkte schriftliche Anfragen Ihrer Kundschaft zu reagieren. Wir sind gespannt, ob der hier nun eingeschlagene indirekte Weg kommunikationsfördernd ist und verbleiben mit freundlichen Grüssen.


 

  • Rückerstattung CHF 99.-

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Nachdem UPC auf mündliche (via Hotline) und schriftliche (postalische) Anfragen nicht eingegangen war, war nun der Weg via reklamation.ch erfolgreich: Umgehende Reaktion von UPC, inkl Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten, mit Ankündigung, dass die Gutschrift der Aktivierungsgebühr in Bälde erfolgen wird. Wichtig scheint mir festzuhalten: Ein solcher Erlass der Aktivierungsgebühr wird auch weiterhin - richtigerweise - nur in ganz speziellen Fällen wie dem vorliegenden in Frage kommen können!