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SWISS International Airline: Passagiere mit einer Körpergrösse von 1,90m unerwünscht.

Jürgen Swiss International Air Lines 10.07.2017 Melden Reklamation gemeldet

Folgender Text wurde von mir via SWISS online Beschwerdeformular an SWISS Kundenservice am 30.06.2017 verschickt


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen die folgende Beschwerde zur Kenntnis und zur entsprechenden Bearbeitung anheimstellen: Heutiger Flug LX1074 - meine Körpergrösse beträgt 1,90m - Sitz 6d - meines Beine passten nicht in den Sitzabstand - nur Grätschsitz möglich - ein Bein im Gang - ein Bein 1/5 beim Nachbarn - Stewardess Frau xxxx ignoriert meine Anfrage nach Sitzplatzänderung, nachdem ich mich auf den Sitzplatz gesetzt hatte - infolgedessen musste ich sie nach Schließung der Flugzeugtür erneut auf den Fall aufmerksam machen - nunmehr reagiert Frau xxxx überfordert und unwirsch - schließlich weist sie mir einen Sitz in der letzten Reihe an - gleiche Situation - nur ohne Nachbar - meine gewünschte Rückkehr auf Sitz 6d (da keine Veränderung des leidigen Umstandes) wird verweigert von Frau xxxx unter der Androhung, dass Flugzeug sonst verlassen zu müssen, verweigert - also musste ich anweisungsgemäß in der letzten Reihe Platz nehmen - Fazit: gleiche Sitzplatzsituation bei 50% meiner Flüge FFM/ Zürich mit Swiss - Geduld, Unbequemheit, und Risikobereitschaft meinerseits gegenüber eigener Gesundheit ist für die Zukunft nicht mehr gegeben - dass in meiner Wahrnehmung als überfordert und sehr unhöfliche Verhalten von Frau xxxx ist für mich in keinster Weise als Kunde der Swiss akzeptabel - schon gar nicht bei einem Kurzstreckenflug in Eco Light für 1.019,44 EUR ist dies für mich akzeptabel - bei einer vergleichbaren Gegebenheit in der Zukunft werde ich erwägen, das Flugzeug wieder zu verlassen - beim Verlassen des Flugzeuges als letzter Passagier wurde ich am Ausgang von einem SWISS Mitarbeiter in Uniform mit dem Zeigefinger herangewunken - ohne sich mit Name oder Rolle vorzustellen, machte er mir gegenüber die Aussage, dass mich die SWISS bei gleichem Verhalten in der Zukunft als "Holigan" des Flugzeuges verweisen würde - als beruflich und privater Vielflieger ist mir gegenüber in all den Jahrzehnten zum ersten Mal eine derartiger Anschuldigung entgegenbracht worden - die ich hiermit in aller Entschiedenheit zurückweise und mir vorbehalte, dies im Wiederholungsfall zu dokumentieren und als persönliche Beleidigung zur ordnungsgemäßen Anklage in Deutschland bringen werde - auf meine Nachfrage nannte mir der SWISS Mitarbeiter seinen Namen nicht - ich mußte ihn von seinem Namenschild ablesen: xxxx - in all meinen Jahre beruflicher Tätigkeit in der Schweiz bin bis heute von der besonderen Höflichkeit Schweizer Bürger beeindruckt - das heutige Erlebnis mit Schweizer Mitarbeitern der SWISS bleibt - so hoffe ich - eine unrühmliche Ausnahme.
Ich würde eine Stellungnahme Ihrerseits zu dem geschilderten Vorfall innert 5 Werktagen begrüssen.
MfG
Jürgen Meutgens


Standard email der SWISS wie folgt:


Gesendet: Montag, 3. Juli 2017 11:01
An: [email protected]
Betreff: Case no. xxxx-xx-xxxxx


 Grüezi Herr Meutgens


 Vielen Dank für Ihre Nachricht im Zusammenhang mit Ihrem Flug mit SWISS am 27. Juni 2017 von Zürich nach Frankfurt. Wir möchten, dass Sie sich durch unsere Mitarbeiter an Bord wie auch am Boden gut betreut fühlen. Ihrem Schreiben muss ich entnehmen, dass uns das hier offensichtlich nicht gelungen ist. Dies entspricht selbstverständlich nicht dem Serviceverständnis von SWISS. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich Sie um Entschuldigung.Ihr Schreiben habe ich zur Qualitätssicherung intern an die entsprechend involvierte Fachstelle weitergeleitet. Sie auch in Zukunft wieder als zufriedenen Gast bei uns an Bord von SWISS begrüssen zu dürfen, ist uns ein Anliegen.


 Freundliche Grüsse


xxxx xxxx



Consultant


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 Swiss International Air Lines AG


Postfach 2013


8032 Zürich


Tel. +41 800 00 5000


 Inakzeptabel, da augenscheinlich Standard Antwort Email ohne Bezug zu meiner Beschwerde.



 

  • Entschuldigung

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.