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Über Ricardo ersteigerter Artikel konnte nicht geliefert werden

Renata AXU Sauna GmbH 30.05.2017 Melden Reklamation gemeldet

Am 30.1.2017 habe ich über Ricardo eine Küchenmaschine (Kenwood Chef Premier) bei der Axu Group ersteigert. Nach erhalt der Rechnung wurde der Betrag von CHF 301.30 sofort auf das Konto der Axu Group einbezahlt. Am 3.2. hat mir die Firma Axu Group den Zahlungseingang per Mail bestätigt. Am 8.2. wurde mir per E-Mail mitgeteilt, dass der Artikle voraussichtlich bis am 3.3.2017 geliefert werden kann. Leider war  die Ware aber bis am 8. März immer noch nicht gelierfert worden. Daraufhin habe ich über Ricardo dem Verkäufer eine Mahnung zukommen lassen. Herr Steiner hat sich darauhin umgehend telefonisch gemeldet und uns versichert, dass er die Ware bis spätestens in 4 Wochen liefern kann und für den Fall dass es nicht klappen würde, hat er uns die Rückzahlung des bezahlten Betrages versprochen. Dies hat er uns am selben Abend noch schriftlich per Mail bestätigt. (Bis dahin ist der Käuferschutz von Ricardo natürlich abgelaufen mehr als 60 Tage)


 Am 7. April wurde der Auftrag von der Axu Group storniert und ich wurde gebeten, meine Kontodaten für die Rückzahlung zu melden. Es wurde schriftlich bestätigt, den Betrag bis spätestens zum 5. des Folgemonats zu überweisen. Dies wäre in diesem Fall der 5. Mai gewesen. Leider ist bis heute 30. Mai keine Zahlung bei mir eingegangen. Ich habe die Firma in der Zwischenzeit mehrmals auf verschiedene Mail Adressen kontaktiert, mit der Bitte, den offenen Betrag bitte umgehend zu überweisen. Leider habe ich keine Anwort bekommen.


Es kann nicht sein, dass über Ricardo Ware für einen sensationellen Preis verkauft wird, welche der Verkäufer gar nicht an Lager hat und nachher der Kunde über Monate hingehalten wird, bis der Käuferschutz von Ricardo abläuft und das Geld einfach nicht zurückbezahlt wird. Dieser Fall zieht sich bereits über 4 Monate hin. Und wir sind nicht die Einzigen Käufer, die diese Erfahrung machen mussten.


 

  • Rückerstattung CHF 301.30.-

AXU Sauna GmbH 30.05.2017

Sehr geehrte Kundin,


wir wissen nicht was dieses hier soll. Die Rückerstattung wurde bereits in die Wege geleitet und Sie wurden darüber auch informiert.


Freundliche Grüsse


AXU Group 


 

Renata 30.05.2017

Bitte nicht in diesem Ton. Ich habe nur den genauen Verlauf von diesem Fall geschieldert.

Ich wurde von Herrn Steiner aufgefordert, mein E-Mail an [email protected] zu schicken. An diese Andresse habe ich seit dem 10. Mai zwei Mal geschrieben, aber nie eine Antwort bekommen und vor allem keine Rückzahlung.

I

 

 

Ihre Erwartungen
  • Rückerstattung CHF 301.30.-

Renata 31.05.2017

Vielen Dank, dass es mit der Rückzahlung von CHF 256.10  geklappt hat. Ich habe Ihnen am 3. Februar 2017 aber CHF 301.30 (Küchenmaschine 276.35 und Porto 24.95) bezahlt. Es ist nicht meine Schuld, dass Sie den Artikel nicht liefern konnten. Somit können Sie nicht eine Stornogebühr zurück behalten. Ich bitte Sie deshalb höflich, den Restbetrag von CHF 45.20 noch zu überweisen. Dann wäre der Fall endlich Abgeschlossen.

Ihre Erwartungen
  • Rückerstattung CHF 45.20.-

AXU Sauna GmbH 06.06.2017

Sehr geehrte Kundin,


wie Sie unserer öffentlichen Stellungnahme entnehmen konnten sind wir bereits seit über 2 Monaten nicht mehr in Ricardo tätig. Die Gebühren für diesen Kauf wurden bereits an Ricardo.ch ausgezahlt, solange Sie diesen Rücktrittsantrag nicht bestätigen werden diese Gebühren uns nicht zurückerstattet. Wir würden Ihnen insoweit entgegen kommen, wenn Sie diesen Fall als erledigt betrachten und uns die Stornierung bestätigen (versuchen wir direkt über Ricardo diese Gebühren einzufordern) und zahlen diese nach.


AXU Group 

Renata 06.06.2017

Ich habe mit ihnen einen Kaufvertrag für eine Küchenmaschine abgeschlossen. Sie waren nicht in der Lage nach 2 Monaten die Ware zu liefern (was Ihre Pflicht gewesen wäre, gem. AGB Ricardo) und jetzt möchte ich nach 4 Monaten einfach mein Geld zurück und zwar den ganzen Betrag (nicht nur eine Teilrückzahlung). Ob Sie Ricardo eine Kommission schulden oder nicht, das müssen Sie mit Ricardo klären. Aber Sie können sicher nicht mir die geschulde Kommission für Ricardo bei meiner Rückforderung abziehen. Also nochmals eine letzte Frist bis zum 10. Juni für die Rückzahlung des Restbetrages von CHF 45.20.

Wenn Sie die ganze Summe zurückbezahlt haben, ist der Fall abgeschlossen.

Ihre Erwartungen
  • Rückerstattung CHF 45.20.-

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Renata 06.06.2017

Ich muss Sie darauf hinweisen, dass nicht wir den Vertrag storniert haben, sondern dass das von Ihrer Seite aus geschen ist, weil Sie das  von uns gekaufte Produkt nicht liefern konnten. Das hat nichts mit gesetzlicher Stornogebühr zu tun.

Renata 14.06.2017

Gemäss Auskunft Ricardo kann der Autrag nur storniert werden, wenn der Kunde nicht zahlt. Wir haben pünktlich bezahlt. Sie konnten nicht liefern, darum wurde der Auftrag storniert. Somit dürfen Sie uns keine Stornogebühr belasten.

Also bitte den vollen Betrag retournieren. Ich hoffe, dass dies endlich erledigt wird.

AXU Sauna GmbH 21.06.2017

Sehr geehrter Kunde,


Ricardo.ch ist weder Vertragspartner noch Ihr Rechtliches Organ. Sie haben beim Kauf die Artikelbeschreibung bestätigt, in dem unter anderem diese Gebühr bezeichnet ist. Vor allem ist es eine Unverschämtheit, dass Ricardo überhaupt solch Aussagen trifft, da Sie es ja sind die bei jeden Verkauf (egal ob storniert oder nicht) die Gebühren einkassieren sofort. Wie auch in Ihrem Falle. Sprich sobald wir die rechtlich einwandfrei abgezogene Summe entrichten, machen wir extremen Verlust.


Wir haben uns intern aber besprochen. Wenn Sie den Fall hier schliessen und uns das bestätigen mit Bankdaten zahlen wir ausnahmsweise die Restsumme ein.


AXU Group

Hoffe, dass die Restsumme überwiesen wird und der Fall so positiv abgeschlossen werden kann.