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Nähmaschine bei Reperatur-Auftrag verschollen

Tanja Stamm Tchibo (Schweiz) AG 21.02.2017 Melden Reklamation gemeldet

Am 3.1. 2017 brachte ich meine Nähmaschine (gekauft am 8.9.15) zur Reparatur in die Tchibo Filiale Oerlikon. Auf dem Reperaturschein steht, dass der Kunde innert 14 Tagen kontaktiert wird. Nach 3 Wochen ging ich bei der Filiale vorbei und wurde vertröstet. Nach 5 Wochen schrieb ich ein Mail, auf das ich keine Antwort erhielt. Ich telefonierte dem Kundenservice, wo ich äusserst unfreundlich und unprofessionell abgefertigt wurde und mir nicht weiter geholfen wurde. Ein paar Tage später versuchte ich es erneut über den Kundenservice. Dieses Mal wurde ich freundlich behandelt. Eine weitere Woche später wurde ich per Mail kontaktiert, dass "mein Anliegen umgehend geprüft und festgestellt wurde, dass mein Artikel bisher noch nicht im Reparaturzentrum eingetroffen ist". Als ich darauf bestand, dass mir der Kostenbetrag der offensichtlich verloren gegangene Nähmaschine sofort rückerstattet wird, bekam ich nach weiteren 4 Tagen Wartezeit die Antwort, ich müsse erst einmal den Reparaturschein mailen. Das habe ich unverzüglich getan und nun nichts mehr gehört. Aus den 14 Tagen Wartezeit sind es mittlerweile 50 Tage geworden. Und wie es weiter geht ist mir nicht bekannt. Darum möchte ich sofort mein Geld zurück, damit ich mir eine neue Maschine kaufen kann.


 

  • Rückerstattung CHF 70.-

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Sehr freundliche und rasche Antwort. Danke