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unstatthafte Preselection

Martin Troxler UPC 14.02.2017 Melden Reklamation gemeldet

UPC Cablecom hat bei meiner betagten, schwerhörigen Mutter ein unstatthafte Preselection trotz Sterneintrag im Telefonbuch via Telefonanruf eingeleitet und einen Anbieterwechsel von Swisscom zu UPC in die Wege bewirkt. Meine Mutter machte von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch, indem sie das zugesandte Modem inklusiv einem Schreiben, dass sie bei Swisscom bleiben will, an UPC zurücksandte. UPC machte dennoch reaktionslos weiter. Ein eingeschriebener Brief, den ich als Sohn an UPSC sendete, blieb bis heute unbeantwortet. Am Telefon wird man mit flüchtigen Ausreden vertröstet. Mal heisst es das, mal dies. Völlig unverbindlich und nicht glaubwürdig. Ein Verfahren bei der schlichtungsbehörde wurde angestrebt, um die Schadenssumme einzutreiben. Ebenso wurde die UPC beim Bundesamt für Kommunikation wegen Verstoss gegen die Lauterbarkeitserklärung gemeldet. Wir verlangen, dass der Anschluss nicht auf UPC umgestellt wird sondern nahtlos bei Swissom bleibt. Die Kosten für  alle Umtriebe (Telefonate, Briefe, Umschaltgebürhren etc. sind von UPC zu tragen. Ebenso sind allfällige Fremdbetreuungskosten, die entstehen, wenn der Anschluss am 17. Februar nicht reibungslos bei der Swisscom weiter funktioniert und die Mutter wegen fehlendem Telefon beaufsichtigt werden muss, restlos zu ersetzen bzw. zu vergüten. Ein entscheid über eine Betreuung fällle ich am Freitag, 17. Februar bei der Kontrolle, ob der Anschluss funktioniert. Ebenso werden Kosten die bei einer Alarmauslösung durch den über die Telefonleitung geführten Alarm der UPC verrechnet (Polizei etc.)

  • Entschuldigung
  • Erklärung
  • Andere Ersatz der Umtriebskosten

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Der Fall ist seit geraumer Zeit hängig. Bei eingeschriebenen Briefen wird weder der Empfang bestätigt noch eine Antwort erteilt. Die obige Antwort ist absolut ungenügend nach dieser langen Zeit. Ein ehrliches Entschuldigungsschreiben per Post und ein Widergutmachungsangebot wäre das mindeste, das erwartet wird. Das bereits angestrebte Schlichtungsverfahren, das vorerst aufs Eis gelegt wurde, um dem Unternehmen nochmals eine woche Zeit zu geben, wird eingeleitet, wenn bis zum 22. Februar die geforderten Papiere eingetroffen (Vertrag, Mitschnitt Telefonat) sind.