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Unlauterer Wettbewerb ?
Reklamation
Kauf eines Brother Laser-Druckers 5100DN im Dezember 2016. Mangel:
digitec gewährt 2 Jahre Bring-in-Garantie, auf der Homepage des Shops wird eine
Hersteller- spezifische 3-jährige-Vorort-Garantie angepriesen. Was ein eindeutiges Kaufargument darstellt.
.1. Im von digitec aufgeschalteten technischen Datenblatt zur 5000er- Serie wird die 3 Jahren Vorort Herstellergarantie beschrieben.
2. Das Dokument ist auch einen Tag nach dem Kauf am 29.12.2016 so auf der digitec Homepage bei der Produktübersicht des Druckers aufgeführt.
3. Die 3-Jahres-Vorortgarantie war ein wichtiges Entscheidungskriterium für den Kauf !
4. Modalitäten zu ändern, die sowohl durch digitec als auch brother schriftlich angepriesen werden nach dem erfolgten Kaufvertrag geht nicht. Das ist ein einseitiger Vertragsbruch.
5. Argumentation des Kundendienstes: die Infortamtion sei falsch, das Datenblatt beziehe sich auf Oesterreich und Deutschland... was nirgends so vermerkt ist und somit als Lockvogel- Angebot bezeichnet werden muss.
6. Als Kunde interessiert die übergeordnete Garantie - konkret jene des Herstellers oder - wenn besser - jene des Lieferanten.Bei einer schriftlcih hinterlegten Herstellergaratie kommt kaum ein Kunde auf die Idee, dass sie nicht gültig sein soll.
Fazit: Wenig kulanter, auf stur schaltender Kundendienst, der einen einseitigen Vertragsbruch in Kauf nimmt !
Ihre Erwartungen
- Entschuldigung
- Andere Garantie gemäss Produktebeschreibung 3Jahre Vorort, Kostenairbag, Entschädigung der Umtriebe, da Fehler von digitec
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.