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Rechnungstellung (unverhältnismässige Gebühren) bei Paycard

Nicole Cornu Paycard 05.08.2016 Melden Reklamation gemeldet

Guten Tag


Gerne wende ich mich zum inzwischen vierten Mal an Sie, mit der Bitte, meinem Anliegen im Sinne von Kulanz doch wenigstens ein bisschen entgegen zu kommen, da (ferienbedingt) den geschuldeten Gesamtbetrag noch vor einer ersten Zahlungserinnerung bezahlt habe mit lediglich 11 Tagen Verzug gegenüber der von Ihnen gesetzten Zahlungsfrist.


Ich gebe zu, nicht sofort nach Erhalt der ersten Zahlungserinnerung Widerspruch geleistet zu haben. Dies, weil ich den geschuldeten Gesamtbetrag in der Zwischenzeit bereits bezahlt hatte und davon ausging, dass sie meinen Zahlungseingang zu einem nachfolgenden Zeitpunkt sicherlich registrieren und von Ihrer Forderung zurücktreten würden.


Online-Käufe tätige ich regelmässig, oft gegen Rechnung und habe noch nie eine Mahnung erhalten.


Als ich bei Microspot.ch bestellte, gab es keine gewöhnliche Option "Rechnung", sondern eine Option namens "Monatsrechnung". Ich ging davon aus, dass ich zusammen mit der Produktlieferung direkt von Microspot.ch eine Rechnung erhalten würde. Dass Microspot.ch ihr Billing via Rechnung offenbar an Paycard ausgelagert hat, darüber hatte ich keine Kenntnis. Es war nie mein Anliegen, in Raten bezahlen zu können, sondern ich wollte den via Rechnung geschuldeten Gesamtbetrag via e-Banking bezahlen.


Und ja, ich ging davon aus, dass meine Zahlung noch vor der ersten Zahlungserinnerung (ohne Mahnung) so registriert wird und ich deshalb nicht reagieren muss, weil die Zahlungserinnerung hinfällig wird. Alle mir bisher bekannten Unternehmen zeigen Kulanz im Sinne von "sollte sich unsere Zahlungserinnerung mit Ihrer Überweisung gekreuzt haben, erachten Sie unser Schreiben als hinfällig" (oder ähnliches in der Art). Erst mit einer erneuten Mahnung von Paycard habe ich realisiert, dass dies offenbar nicht der Fall ist.


Sie machen Referenz auf ihre AGBs, doch es gilt auch ein Prinzip der Verhältnismässigkeit.
Ich habe vorher in meinem ganzen Konsumentinnen-Leben noch nie eine Mahnung erhalten und mir nichts zu Schulden kommen lassen. Und ich habe nicht vorsätzlich nicht bezahlt, sondern den gesamten geschuldeten Gesamtbetrag noch vor einer ersten Zahlungserinnerung. Und ich ging davon aus, dass Sie das Missverständnis bei der Kontrolle der Zahlungseingänge selber bemerken, sprich Ihre Zahlungserinnerung und anschliessend Mahnung damit hinfällig ist. Ich gebe zu, dass ich mich früher hätte proaktiv bei Ihnen melden sollen und ich bedauere mein Versäumnis sehr und möchte mich dafür entschuldigen.


Dass ich nun trotz überwiesenem Gesamtbetrag am 11. Mai 2016 (anstatt am 30. April 2016) aufgelaufene Gebühren von CHF 51.55 bezahlen soll, bei einem Gesamtbetrag von CHF 57.30 ist m.E. nicht verhältnismässig.


Hier mein m.E. verhältnismässiger (Kompromiss-) Vorschlag:
Gerne möchte ich Sie bitten, ob Sie sich nicht im Sinne einer kundenorientierten Kulanz damit einverstanden erklären könnten, mir eine neue Rechnung auszustellen über die 11 Tage Zahlungsverzug auf den Gesamtbetrag von CHF 57.30. Ich sehe, dass Sie diese gemäss AGBs dem Kunden belasten und finde das in Ordnung so. Gerne bin ich auch bereit, zusätzlich noch die Administrations-Gebühr für Monatsrechnungen an Teil- und Spätzahler von CHF 2.90 zu übernehmen.


Gerne bitte ich Sie, den Fall sowie meinen Vorschlag Ihrer Compliance-Abteilung vorzulegen resp. mir deren direkten Kontaktinformationen zukommen zu lassen. Besten Dank dafür im Voraus.


In der Hoffnung, wir finden so eine gütliche Einigung in Ihrem und in meinem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüssen


Nicole Cornu

  • Andere Verzicht auf unverhältnismässige erhobene Gebühren nach erfolgter Zahlung

Ohne Antwort

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