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Ungerechtfertigte Betrugsanschuldigung und rechtswidrige Leistungsverweigerung nach Diebstahl

Endre Lazar Allianz Global Assistance 30.04.2026 Melden Reklamation gemeldet

Am 21.11.2025 wurden aus meinem Kellerabteil in Siebnen (SZ) vier Kompletträder (Felgen mit Winterreifen) gestohlen. Der Diebstahl ist polizeilich dokumentiert. Mein Nachbar wurde in derselben Nacht ebenfalls bestohlen — eine Einbruchserie.


Der Neuwert eines solchen Radsatzes für dieses Fahrzeug beträgt über CHF 5'000. Mein Schadenersatzanspruch betrug lediglich rund CHF 2'380 — deutlich unter dem tatsächlichen Schadenwert. Ein Betrugsvorwurf bei einer Unterforderung ist wirtschaftlich absurd.


Die Allianz hat den Schaden unter Berufung auf Art. 40 VVG (Betrug) abgelehnt, die Police rückwirkend gekündigt und einen HIS-Eintrag veranlasst. Die Betrugsanschuldigung stützt sich auf eine nachweislich verzerrte Wiedergabe einer Händleraussage: Die einschränkende Formulierung wurde gestrichen und eine vorbehaltene Aussage zu einer kategorischen „Bestätigung" umgedeutet. Der Händler selbst hat sich schriftlich vom Fall distanziert.


Ich erwarte die vollständige Begleichung des Schadens, eine schriftliche Bestätigung der HIS-Löschung, die Erstattung der Mehrkosten für meine aktuelle Versicherung (CHF 8'400 statt der bisherigen Prämie — ausschliesslich verursacht durch das Vorgehen der Allianz) sowie eine angemessene Entschädigung für den erheblichen zeitlichen und psychischen Aufwand.

  • Rückerstattung CHF 15000.-
  • Entschuldigung
  • Erklärung
  • Andere Ungerechtfertigte Betrugsanschuldigung und rechtswidrige Leistungsverweigerung nach Diebstahl

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