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Unrechtmässige Ablehnung der Garantieleistung

Roland Büchel Conforama SA 28.04.2026 Melden Reklamation gemeldet

Ich habe bei der Firma Conforama ein Sofa erworben, welches jedoch erhebliche mangelhafte Qualität aufweist. Konkret löst sich die oberste Lederschicht, obwohl das Sofa sehr wenig genutzt wurde.


Ein derartiger Verschleiss nach kaum zwei Jahren und minimaler Nutzung ist nicht akzeptabel und deutet klar auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler hin. Zudem darf man davon ausgehen, dass ein Sofa eine angemessene Lebensdauer aufweist und bei normalem und kurzem Gebrauch keine derartigen Beschädigungen zeigt. Dies stellt einen klaren Verstoss gegen die zugesicherte übliche Produktequalität dar. In der Schweiz gilt, dass ein Produkt bei normalem Gebrauch tauglich sein muss. Ein Sofa das bei normaler Nutzung die Oberfläche verliert, ist nicht Gebrauchstauglich.

  • Rückerstattung CHF 2500.-
  • Umtausch

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.

Es ist eine klassische Standartabsage des zentralen Kundendienstes, obwohl die Garantiedauer zwei Jahre beträgt. Conforama probiert oft Ansprüche abzulehnen mit dem Vereis auf Eigenverschulden oder Abnützung.