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Powerpay - Verrechnung unzulässiger Gebühren

Christian Powerpay 23.03.2026 Melden Reklamation gemeldet

Sehr geehrte Damen und Herren


Besten Dank für Ihre Rückmeldung.


Ihre Argumentation, wonach die erhobene Inkassogebühr/en von CHF 50.- bzw. CHF 100.- gestützt auf Ihre AGB geschuldet sei, kann ich in dieser Form nicht akzeptieren.


Nach schweizerischem Recht ist die Überwälzung von solchen Kosten auf den Schuldner unzulässig. Gemäss SchKG Art. 27 Abs. 3 sowie der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgericht (insbesondere BGE 135 III 430) können dem Schuldner nur der effektive Verzugsschaden sowie gesetzliche Verzugszinsen belastet werden.


Pauschale Strafgebühren stellen keinen automatisch ersatzfähigen Schaden dar. Selbst eine entsprechende Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermag daran nichts zu ändern, da solche Klauseln einer Inhaltskontrolle unterliegen und insbesondere dann unwirksam sind, wenn sie zwingendem Recht widersprechen oder eine unangemessene Benachteiligung darstellen. Zudem müssten solche Gebühren explizit duch den Konsumenten bestätigt werden.


Im vorliegenden Fall:


- wurde kein konkreter, nachweisbarer Schaden dargelegt;
handelt es sich um eine pauschale Gebühr;
- fehlt es an einer rechtlich durchsetzbaren Grundlage für die Überwälzung dieser Kosten.


Ich halte daher an meiner Forderung fest, mir den Betrag von 2x CHF 50.00 vollumfänglich zurückzuerstatten.


Ich setze Ihnen hierfür letztmalig eine Frist von fünf (5) Tagen.


Sollte die Rückzahlung nicht fristgerecht erfolgen, behalte ich mir ausdrücklich vor, weitere Schritte einzuleiten und die Rückforderung über den Rechtsweg geltend zu machen.


Ich bitte Sie zudem, von weiteren Verweisen an das Inkassobüro abzusehen, da sich meine Forderung ausschliesslich gegen Sie als ursprünglichen Gläubiger richtet.


 


 

  • Rückerstattung CHF 100.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.

Dieses Verhalten ist eine Klasse für sich. Unangenehmes wird ignoriert. Das Hauptmerk liegt bei dieser Firma bei der Abzocke und Bereicherung durch Gebühren. Dieses Verhalten ist absolut verwerflich. Unterdessen habe ich die Betreibung (2x) gegen dieses Unternehmen eingeleitet..