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Post: 2 Pakete nicht zugestellt wie elektronisch vermerkt

Christina Die Post La Poste La Posta Swiss Post 02.02.2026 Melden Reklamation gemeldet

Untenstehende Reklamation wurde bereits an den Paketzustelldienst Liestal übergeben am 7.1.26 sowie gesandt an Post CH Netz AG in Bern am 7.1.26 - Bisher ist keine Antwort eingetroffen


Sendungsnummer 99.60.020753.22983542 Absender Galaxus (Wert CHF 30 plus Porto)


 Sendungsnummer 99.60.004161.00147047 Absender Honglers Kerzen AG (Wert CHF 60 plus Porto)


Sehr geehrte Damen und Herren


 


Die beiden oben stehenden Paketsendungen wurden mir am 3. Dezember 2025 um 15.31 Uhr von der Post als zugestellt gemeldet (s. Anhänge). Von diesen Paketen fehlte aber jede Spur. An der Auslieferungsadresse war am besagten Tag zur besagten Uhrzeit immer jemand zuhause. Weder im Briefkasten (kleines Paket) noch vor der Haustüre (grosses Paket) waren die Pakete zu finden. Geklingelt wurde nie.


 


Also begab ich mich ein paar Tage darauf auf die Poststelle Liestal und deponierte meine mündliche Reklamation. Der junge Herr am Schalter schien jedoch wenig Interesse an meiner Reklamation zu haben und wiederholte immer wieder «zugestellt sei zugestellt». Zwar liess er sich vordergründig dazu bewegen, den Paketzustelldienst per Mail anzuschreiben, doch eine Antwort erhielt ich nie.


 


Am 22. Dezember 2025 am Morgen um 10.54h lag dann die Sendung Nr. 99.60.020753.22983542 (grosses Paket) zerfleddert auf einer Bank unter freiem Himmel auf unserem Grundstück. (s. Foto)


Also nicht wettergeschützt, nicht vor der Haustüre und nicht im Briefkasten! Auch an diesem Tag war immer jemand zu Hause. Geklingelt wurde nicht.


 


Am 7. Januar 2025 um 16.44 Uhr lag dann plötzlich auch die Sendung Nr. 99.60.004161.00147047 (kleines Paket) im Milchkasten unseres Briefkastens! (s. Foto)


 


Ganz offensichtlich war «zugestellt nicht zugestellt». Ich erwarte von Ihnen:


 



  • eine Erklärung für diese Vorfälle

  • eine Entschädigung der und Entschuldigung bei den beiden Absenderfirmen (welche nämlich die Pakete aus Kulanz nochmals vor Weihnachten zustellen liessen), sodass ich in Zukunft dort nicht als betrügerische Kundin gelte

  • eine Anleitung, wie ich in Zukunft bei solchen Vorfällen vorgehen solle, damit ich von Ihren Schalterangestellten nicht wie eine Lügnerin/Betrügerin hingestellt werde, sondern zu meinem Recht komme.
     

  • Rückerstattung CHF 90.-
  • Erklärung
  • Andere Erstattung nicht an uns, sondern an Lieferanten

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Es ist an Ihnen, uns zu antworten/zu kontaktieren. Gerne schriftlich via diese Seite oder an [email protected] oder natürlich per Briefpost.