Beratung und Rechtsschutz
Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.
K-Tipp abonnieren
SBB empfiehlt Zugwechsel, verweigert jedoch die Rückerstattung des Tickets
Reklamation
vor einigen Tagen habe ich ein Ticket für die Strecke Zürich–Mendrisio gekauft. Bei der gewählten Verbindung war angegeben, dass für Fahrräder eine Reservierung obligatorisch sei, allerdings wurde mir im Buchungssystem keine Möglichkeit zur Reservierung angeboten.
Daraufhin habe ich die SBB-Hotline kontaktiert. Die sehr freundliche Mitarbeiterin hat sich erkundigt und mir schließlich vorgeschlagen, die Verbindung zu wechseln und den nächsten Zug zu nehmen, da bei dem ursprünglich gewählten Zug kein Fahrradplatz garantiert werden konnte.
Entsprechend habe ich weniger als 24 Stunden nach dem Kauf die Rückerstattung des ursprünglichen Tickets beantragt und umgehend ein neues Ticket für die empfohlene spätere Verbindung gekauft. Beide Belege sind den SBB bekannt.
Die Rückerstattung wurde jedoch mit der Begründung verweigert, es handle sich um ein Sparbillett, das nur innerhalb von 30 Minuten nach dem Kauf rückerstattet werden könne. Diese Frist war in meinem Fall jedoch unmöglich einzuhalten, da ich zunächst die Hotline kontaktieren und die empfohlene Alternative abklären musste.
Ich habe daraufhin reklamiert, leider ohne jegliches Entgegenkommen.
Ich empfinde dieses Vorgehen als sehr unfreundlich und vor allem als ungerecht, zumal der Zugwechsel auf ausdrückliche Empfehlung der SBB erfolgt ist. Ich bin von den SBB in dieser Angelegenheit sehr enttäuscht.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 28.20.-
- Entschuldigung
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.
