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Coop-Jumbo: absolut skandalöser Kundendienst
Reklamation
Sehr geehrte Damen und Herren
Als langjähriger Kunde von Coop und Jumbo haben sie nun den Bogen erheblich überspannt. In jüngster Zeit haben sich nun drei Ereignisse zugetragen welche für mich in keinster Weise nachvollzieh-und akzeptierbar sind. Dabei handelt es sich um folgendes:
Ende Dezember 25 kaufte ich im Jumbo in Oberburg einen Hochdruckreiniger und einen Mähroboter. Aufgrund eines Kommunikationsfehler mit meiner Partnerin kam es in der Folge zu einem Doppelkauf.
In der Folge kehrte ich am Folgetag zurück in den Jumbo um die erworbenen Produkte zurückzugeben. Da ich meine Bankkarte nicht dabei hatte konnte in der Folge der Betrag von CH 1344.50 nicht der Bezahlkarte gutgeschrieben werden. Die Produkte waren nach wie vor Originalverpackt und wurden nicht geöffnet.
Man hat mir darauf die Gutschrift auf einer Geschenkkarte angeboten. Dies lehnte ich aufgrund des hohen Betrages ab und verlangte die Barauszahlung. Die Barauszahlung wurde mir mit der Begründung "dies sei nicht möglich" verweigert. Auf die Frage ob den kein Bargeld in dieser Grössenordnung vorhanden sei und die Bemerkung, dass ein Geschäft in dieser Grösse wohl bestimmt über diesen Betrag verfüge, wurde mir erwidert, dass sich rund CHF 100`000 im Tresor befänden. Somit teilte ich den anwesenden Personen mit, dass somit einer Barauszahlung nichts entgegenstehe. Die Barauszahlung wurde mir weiterhin beharrlich verweigert und bot mir erneut eine Geschenkarte über dien eingeforderten Betrag an. Alternativ wurde mir angeboten erneut vorbeizukommen mit der Bezahlkarte. Beide Lösungen lehnte ich erneut ab. Als ich mich über den innexistenten Kundendienst beschwerte und weitere negative Erfahrungen äusserte, setzte man noch einen oben drauf und drohte mir mit einem schweizweiten Hausverbot. Darauf erwiderte ich folgendes: sie wollen dies bitte tun, so müsse ich mir nicht mehr überlegen ob ich in Zukunft bei Coop und deren weiteren Betriebe noch Kunde sein will. Dann hätten sie mir den Entscheid bereits abgenommen.
Ich teilte den anwesenden Personen mit, dass sie von mir lesen werden und sicherte mittels Fotos den Sachverhalt (Quittung und deponierte Ware) und verlies den Laden.
Ende Dezember 2025 kaufte ich im Jumbo in Langnau i.E. einen Spiegelschrank für das Bad welcher über das Lavabo montiert wird im Wert von über CHF 300.00 für mein Ferienhaus. Im Ferienhaus angekommen musste ich feststellen, dass dieser nicht zu gebrauchen war. Der Spiegelschrank wies einerseits am Spiegelglas eine Absplitterung auf und andererseits wurde er vom Hersteller zur Transportsicherung mit einem Klebeband versehen welches völlig ungeeignet war. Das Klebeband liess sich nirgends rückstandsfrei entfernen. Das Klebeband liess vielerorts nur die oberste Schicht entfernen, so das Rückstände zurückblieben die nicht entfernbar waren. Ebenfalls waren Rückstände an der Seite des Schrankes auf der Spanplatte. Eine Entfernung wäre auf dem Spiegelglas mit unverhältnismässigem Aufwand wohl zu bewerkstelligen gewesen. Auf der weissen Spanplatte wäre dies ohne Beschädigung m.E. nicht der Fall gewesen. Somit musste ich das "Stück" wieder einpacken und zurück in den Jumbo bringen. Mindestens hier hat die Rücknahme ausnahmsweise reibungslos geklappt. Trotzdem ärgerlich der damit verbundene Aufwand. Da der Spiegelschrank gemäss Angabe made in Germany war, ging ich davon aus, dass es doch qualitativ angemessen sein dürfte. Leider Fehlanzeige.
Im Herbst 2025 wollte ich im Jumbo in Oberburg eine Stichsäge zurückbringen da ich diese irrtümlicherweise doppelt hatte im Ferienhaus. Die Stichsäge war originalverpackt und ungeöffnet. Da der Kauf schon etwas über ein Jahr zurücklag rümpfte das anwesende Personal die Nase. Nach Rücksprache war man nun doch bereit das Gerät zurückzunehmen, zumal es nicht einmal geöffnet war und somit wieder in den Verkauf gestellt werden konnte. Bei der Rückabwicklung des Kaufbetrages kam es auch hier zu Ungereimtheiten. Obwohl es über die Bezahlkarte bezahlt wurde konnte eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht darüber abgewickelt werden. Nun teilte man mir mit, dass niemand anwesend sei, der berechtigt sei, einen Betrag von knapp CHF 80.00 auszubezahlen. Somit wurde ich angewiesen an einem anderen Tag noch einmal zu erscheinen, man werde den Betrag beim Kundendienst für mich bereitlegen. Fazit: für den Betrag von CHF 79 "ungrad" durfte ich mich nochmals auf den Weg nach Oberburg machen.
Im Frühjahr 2022 wollten wir uns für unsere Terrasse einen neuen Gartentisch kaufen. Aufgrund einer Aktion wurden wir zufälligerweise im Jumbo bei Allmendingen fündig. Da der Tisch nicht verfügbar war wurde uns angeboten, diesen zu bestellen und uns zu informieren wenn dieser Abholbereit sei. Ich bezahlte den Tisch gleich vor Ort und im Voraus. Der Sommer war verstrichen und niemand meldete sich vom Jumbo bei uns. Da wir noch den alten Tisch hatten und viel im Ferienhaus waren, hatten wir den Tisch nicht gerade vergessen, aber das "fehlen" des Tisches viel nicht auf.
Als ich etwa 2 Jahre später zufälligerweise wieder im Jumbo in Allmendingen und nicht in Eile war, wollte ich mich nach dem Verbleib des Tisches erkundigen. Zu meinem Erstaunen wollte man nichts mehr von dieser Bestellung wissen. Auch wurde nichts mehr im System gefunden. Man bat mich mit dem Zahlungsbeleg noch einmal vorbeizukommen. Da ich nicht in dieser Gegend wohnte habe ich versucht mich zeitnah zu organisieren um nochmals nach Allmendingen zu gelangen. Nun war ich guter Dinge und erhoffte mir eine schnelle Erledigung. Da musste ich mich eines Besseren belehren. Mit der Quittung konnte man vor Ort nichts anfangen und ich musste unverrichteter Dinge den Jumbo verlassen. Man teilte mir mit man werde sich der Sache annehmen und werden mich kontaktieren. Tatsächlich wurde man im Jumbo über die Bestellung fündig und kontaktierte mich.
Mir wurde mitgeteilt, dass ich den Betrag im Jumbo in Allmendingen am Kundendienst abholen könne. Ich bat höflich mir den Betrag zu überweisen, da es für mich nicht besonders prikelnd sei für diesen Betrag wieder erneut in den Jumbo zu fahren. Alles bitten und erklären führte nicht zum Ziel. Mir wurde mitgeteilt, dass ein Überweisung nicht möglich sei auf das Bankkonto. Der Grund wieso mir mein Guthaben nicht überwiesen werden könne, konnte man mir allerdings nicht nennen. Nun blieb mir nichts anderes übrig als nochmals nach Allmendingen zu fahren wenn ich mein Geld wieder haben wollte. Gesagt getan, so fuhr ich erneut nach Allmendingen und holte mein Guthaben ab.
Lieber Coop,
Lieber Jumbo
Nun erklären Sie mir bitte wie es zu solchen Ereignissen kommen kann. Es ist mir durchaus bewusst, dass wo gearbeitet wird Fehler passieren. Jedoch diese Fehler scheinen nicht zu passieren, sondern sind offensichtlich Hausgemacht um den Kunden zu schikanieren oder was auch immer damit bezweckt werden soll. Das eine Mal kann man das Geld nicht auszahlen, das andere Mal kann es nur bar bezahlt werden.
Was das letzte Ereignis in Oberburg angelangt so frage ich mich folgendes: wenn ich den erwähnten Betrag an der Kasse bar bezahlt hätte, hätte man den Kauf aufgrund der Barzahlung abgelehnt? Wohl kaum! Wie hätten sie den mir diesen Betrag rückerstatten wollen bei Barzahlung?
Nun warte ich gerne auf ihre Erklärungen und Rückerstattung meines Guthabens.
Besonders würde ich mich auf eine Antwort und Begründung freuen weshalb ich noch bei Ihnen (Coop-Jumbo) Kunde sein sollte.
Zumal ich als Liegenschaftsbesitzer viele Arbeiten selber ausführe und Stammkunde in Baumärkten bin. Jedoch solche negative Erlebnisse habe ich weder früher noch bei Hobby-Migros und heute bei Bauhaus, Obi und Hornbach noch nie erlebt.
Besten Dank für eine zeitnahe Erledigung. Anstelle der geforderte Umtriebsentschädigung könnte ich mich auch mit einem Tankgutschein in dieser Höhe abfinden.
Freundliche Grüsse
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 1344.50.-
- Entschuldigung
- Erklärung
- Andere Umtriebs- und Aufwandentschädigung von CHF 350.00
Antwort
COOP 19.01.2026
Lieber Kunde
Vielen Dank für Ihre Meldung auf reklamationen.ch.
Wir bedauern sehr, dass Sie gleich mehrere Gründe für eine Beschwerde haben.
Damit wir Ihr Anliegen effizient weiterbearbeiten und Sie direkt kontaktieren können, bitten wir Sie, uns eine E-Mail mit Bezug auf Ihre Meldung auf reklamationen.ch an [email protected] zu senden. Geben Sie dabei bitte auch Ihre Kontaktdaten und – falls vorhanden – Ihre Supercard-Nummer an. So können wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen und unnötige Umwege vermeiden.
Freundliche Grüsse
Coop Hauptsitz
Kundendienst
