Beratung und Rechtsschutz
Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.
K-Tipp abonnieren
Spital Thun
Reklamation
Am 28. Dezember 2025 begleitete ich eine Patientin in den Notfall des Spitals Thun. Sie hatte unerträgliche Schmerzen im Rücken und in den Beinen. Sie konnte kaum aufrecht stehen oder ein paar Schritte tun. Nach stundenlangem Warten landeten wir beim ortsansässigen Notfallarzt S.. Dieser ordnete dann eine Einweisung ins Spital Thun für eine stationäre Behandlung an. Nach einem kurzen Telefongespräch sagte er, es sei alles abgemacht und eingefädelt. Das Personal vom Spital Thun wüsste Bescheid und würde sie in Empfang nehmen. Nach mehreren Untersuchungen wurde dann die Notfallpatientin von einer Ärztin ultimativ dazu aufgefordert, zu gehen, und das am Morgen um zwei Uhr! Für sie sei kein Platz frei und hier könne sie nicht bleiben. Auf alle Einwände ging sie gar nicht ein. Den Notfallarzt S.wollte sie angeblich gar nicht kennen. Dass er ja eine stationäre Behandlung angeordnet hatte, schien sie ebenfalls unbeeindruckt zu lassen. Sie foutierte sich darum, spielte die Unwissende, hörte nicht recht zu und schüttelte nur den Kopf. Eine Notfallpatientin nachts um zwei Uhr auf die Strasse zu stellen, ohne sich gross darüber Gedanken zu machen, wie sie denn um diese Tageszeit von dort wieder nach Hause kommt, das ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten. Besonders auch angesichts der bestätigten Einweisung zur stationären Behandlung durch einen Notfallarzt. Da erwarte ich eine Stellungnahme.
Ihre Erwartungen
- Erklärung
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.
