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Assura setzt Kleinstbeträge in Betreibung zur Einnahmenoptimierung.

Stefan Huber Assura 19.12.2025 Melden Reklamation gemeldet

Sehr geehrte Damen und Herren 


Sie setzen kleinstforderungen in Rechnungen um mittels Mahngebühren ihre Einnahmen zu optimieren. Zudem sind die Mahngebühren in keinem Verhältnis zur Forderung.


In der von Ihnen erhobenen Betreibung habe ich Rechtsvorschlag erhoben. Sie haben nun das Fortsetzungsbegehren gestellt. Mir ist nicht bekannt, dass Sie den Rechtsvorschlag beseitigt haben.


Sie wollen mir umgehend die Akten zukommen lassen, welche dokumentieren, dass ihr handeln rechtmässig ist. Die Assura ist in der Vergangenheit mir gegenüber bereits mehrfach durch rechtswidriges Handeln in Erscheinung getreten. 

  • Erklärung

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Die Assura antwortet einmal mehr mit einer Stadartantwort. Etwas anderes hätte mich erstaunt. Guter Kundenservice gehört nun definitiv NICHT zum Leitbild der Assura. Zudem ist es hinlänglich bekannt, dass die Assura bemüht ist chronisch Kranke mit desoltem Kundenservice zum Wechsel der Kasse zu bewegen. Solches Verhalten jst einer obligatorischen Sozialversicherung unwürdig.