Beratung und Rechtsschutz
Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.
K-Tipp abonnieren
Pöstler läutet bei eingeschriebenem Brief nicht!
Reklamation
Sehr geehrte Damen und Herren
Heute sollte mir meine Kündigung als eingeschriebener Brief zugestellt werden. Dies war mit meinem Arbeitgeber so vereinbart, weil ich ab morgen 5.30 Uhr für über zwei Wochen aus familiären Gründen im Ausland sein werde.
Obwohl meine Frau und ich absichtlich zu Hause blieben, damit wir den Brief sicher entgegennehmen konnten, läutete der Pöstler / die Pöstlerin nicht, sondern hinterliess lediglich eine Abholeinladung. Ich erfuhr davon, weil ich von der Post benachrichtigt wurde, der Brief hätte wegen Abwesenheit nicht zugestellt werden können.
Die Wahrheit ist aber: ich war da, aber man hat es nicht versucht, mir diesen wichtigen Brief zuzustellen!
Das Resultat ist nun, dass ich den Brief vor meiner Abreise nicht mehr sehen werde. Das ist nicht nur extrem unangenehm, sondern bei einer Kündigung unter Umständen auch rechtlich heikel.
Es ist nicht das erste Mal, dass uns das passiert! Deshalb erwarten wir von der Post, dass Massnahmen ergriffen werden, damit die Pöstler sich wieder an die Regel halten, dass Abholeinladungen wirklich nur hinterlassen werden, wenn man nicht zu Hause ist.
Ihre Erwartungen
- Erklärung
- Andere Massnahmen ergreifen, damit es nicht wieder vorkommt
Antwort
Die Post La Poste La Posta Swiss Post 30.09.2025
Sehr geehrte Damen und Herren
Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Wir verstehen Ihre Unzufriedenheit sehr gut und bedauern, dass Ihre Sendung trotz Anwesenheit avisiert wurde und der zuständiger Postbote/Postbotin nicht geklingelt hat.
Selbstverständlich gibt es eine Lösung für Sie. Gerne möchten wir Ihrem Anliegen nachgehen. Damit wir eine Abklärung für Sie starten können, bitten wir Sie uns Ihre Personalien, die betroffene Sendungsnummer wie auch Ihre E-Mail schriftlich mitzuteilen. Natürlich dürfen Sie uns diese alles per Chat oder per Kontaktformular zukommen lassen.
https://www.post.ch/de/hilfe-und-kontakt/allgemeine-anfragen
Es freut uns, wenn Sie uns bei weiteren Anliegen kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Ihr Contact Center Post CH AG
