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Mangelhafter Kundendienst und Beweisumkehrforderung
Reklamation
Personalshop AG, Zugerstrasse 1, 6330 Cham: Beweisumkehr zu fehlender Sendung
- Fehlleitung einer Sendung, mangelhafte logistische Verarbeitung Sendungsrückleitung
- Zahlungsaufforderung, Falschangaben der Absenderin
- Umsetzung/Bestätigung der beantragten Kundendatenlöschung ausstehend (10.9.25)
Kunden-Nummer 00004242776
Bestellung vom 09.7.25 / 8 Artikel,
- Warenwert CHF 183.78 + Versandkosten CHF 7.95; Gesamtsumme CHF 191.73
Sachverhalt
Am 09.7.25 wurde eine Produktebestellung ausgelöst. In diesem Kontext bestätigte die Personalshop AG den Lieferumfang und die kundenseitig gewünschte Zustelladresse. Entgegen der Bestätigung wurde die Sendung an die Rechnungsadresse in 7155 Ladir und nicht an die verlangte/bestätigte Empfängeradresse in 7205 Zizers adressiert. Die Schweizerische Post leitete das Paket deshalb TAXPFLICHTIG an die in der Bestellung geforderte Zustelladresse. Diese Paketumleitung erfolgte basierend auf einem bei der Post hinterlegten Dauerauftrag für Paketsendungen. Die Sendung traf jedoch nie an der Bestimmungsadresse in Zizers ein.
Am 20.8.25 adressierte der Kundendienst der Personalshop AG per E-Mail eine Zahlungserinnerung für die am 09.7.25 ausgelöste, jedoch nie angekommene Sendung. Diese Ausgangslage veranlasste mich, unverzüglich den Kundendienst der Personalshop AG vorerst telefonisch und im weiteren Verlauf auch per E-Mail zu kontaktieren. Die Personalshop AG vertrat jedoch stets beharrlich die Position, dass es Sache des Kunden sei, der Absenderin zu beweisen, dass ein Paket nicht eingetroffen sei. Im weiteren Verlauf behauptete die Personalshop AG, dass sie Nachforschungen bei der Post eingeleitet habe. Diese belegten zweifelsfrei, dass ich die Sendung entgegengenommen hätte. Die Gesamtforderung bleibe somit bestehen.
Konfrontiert mit dieser Ausgangslage kontaktierte ich unverzüglich die für die Zustellung des fraglichen Pakets zuständige Poststelle Zizers. Die mir zuvor von der Absenderin bekanntgegebenen Sendungsdaten ermöglichten es der Poststellenmitarbeiterin postintern eine Wegleitungsverlaufsabfrage vorzunehmen.
Ergebnis: die fragliche Sendung wurde nie zugestellt und konnte im Paketverteilzentrum in Untervaz lokalisiert werden. Die Zustellung wurde per 28.7.25 zugesichert.
Im weiteren Verlauf konfrontierte ich den Kundendienst der Personalshop AG mit der Widersprüchlichkeit der Behauptung, wonach mir das Paket korrekt zugestellt worden sei. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen veranlasste die Ansprechstelle des Kundendienstes eine Ersatzbestellung, was mir per E-Mail angezeigt wurde. Gleichzeitig wurde ich orientiert, dass die Postnachforschung der Personalshop AG zurückgezogen worden sei, N.B. eine Nachforschung, die ja in Tat und Wahrheit von der Personalshop AG gar nie ausgelöst worden war. Die ausgelöste „Ersatzbestellung“ wurde nach erneuter Intervention meinerseits gestoppt.
Aus der Sendung vom 28.7.25 musste ein einziger bestellter Artikel zum Austausch zurückgesendet werden. Dies erfolgte noch gleichentags. Die Rückleitung wurde mit der speziellen Rücksende-Etikette realsiert. Die Ableitung der Sendung erfolgte aufgrund der geringen Sendungsmasse als „Maxibrief“ und gelangte damit nicht über den Paketkanal zum Adressaten. (Ein Barcode für Pakete wurde somit bei Sendungsaufgabe nicht erstellt).
Trotz korrekter Etikettierung reklamierte die Personalshop AG am 22.8.25 das Fehlen der erwähnten Rückleitungssendung, verbunden mit einer Forderung von CHF 20.96. Erneut hatte ich somit den Beweis anzutreten, dass eine korrekte Rückleitung stattgefunden hatte. Entgegen meiner Erwartung wurde das Vorliegen der postalischen Versandbestätigung eines Maxibriefes von der Personalshop AG ohne Codierzeile nicht akzeptiert. Die Forderung blieb somit aufrechterhalten. Verschiedene Telefongespräche in dieser Sache verliefen nicht zielführend. Die mir zugesicherten Rückrufe „zuständiger Entscheidungsträger“ fanden zu den vereinbarten Zeitfenstern nicht statt. Auf die ebenfalls zur Diskussion gestellten Nachtaxierungen (2 x CHF 8.00) im Kontext von Falschadressierungen durch die Personalshop AG wurde nie eingetreten.
Am 25.8.25 folgte die Nachricht des Kundendienstes, dass die Retoure zwischenzeitlich eingegangen und erfolgreich bearbeitet werden konnte. Es bestehe demnach auf dem Kundenkonto kein offener Betrag.
Schlussbemerkungen:
Die Kundenbeziehung mit der Personalshop AG existiert seit mehr als zwanzig Jahren. Die gelebte Praxis bestand stets darin, Rechnungen jeweils für alle einbehaltenen Produkte noch gleichentags zu begleichen. Die Personalshop AG hatte somit zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Ausstände anzumahnen.
Das Vorgefallene hat mich veranlasst, die Kundenbeziehung einzustellen. Dieser Entscheid ist dem Kundendienst mehrfach telefonisch und per E-Mail mitgeteilt worden. Die Personalshop AG ist in diesem Kontext unmissverständlich aufgefordert worden, den existierenden Datenstamm zu löschen und auf jede weitere Zustellung von Werbe-/Marketingunterlagen zu verzichten. Für die korrekte Umsetzung ist eine Bestätigung einverlangt worden. Diese ist jedoch wider Erwarten bis heute (10.9.25) noch nicht eingetroffen. Im Gegenteil: unbeachtet des Löschungsantrags sämtlicher Kundendaten ist mir am 06.9.25 erneut ein „Sonderaktionskatalog für besondere Kunden“ zugestellt worden.
Die vorliegenden Angaben zum Sachverhalt sind faktenbasiert und können bei Bedarf lückenlos dokumentiert werden. Weil aus dem Vorfall umfangreiche Korrespondenz resultiert, wird nur die Replik auf die Mahnung vom 22.8.25 als Attachment beigeschlossen.
Ihre Erwartungen
- Andere Stellungnahme
Antwort
Personalshop AG 13.10.2025
Sehr geehrter Herrt G.,
vielen Dank für Ihr ausführliches Feedback. Gerne werden wir dies an die entsprechende Stelle weiterleiten und bezüglich Ihres Kundenkontos separat kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Personalshop-Team
