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Einspruch gegen das angebliche Ablaufdatum meines Gutscheins

Mathias Hirsch SMARTBOX 09.09.2025 Melden Reklamation gemeldet

Sehr geehrte Damen und Herren


Gemäss meinem Profil auf Ihrer Webseite ist mein Gutschein vor 8 Tagen abgelaufen. Dazu nehme ich wie folgt Stellung:


 Nach geltendem Schweizer Recht unterliegen Gutscheine der allgemeinen Verjährungsfrist von 10 Jahren (Art. 127 OR). Die von Ihnen vorgesehene Befristung widerspricht dieser zwingenden Bestimmung. Noch fragwürdiger erscheint, dass Sie eine kostenpflichtige Verlängerung vorsehen, obwohl mir gesetzlich ohnehin eine Gültigkeit von 10 Jahren zusteht. Damit verkürzen Sie nicht nur unrechtmässig die Frist, sondern verlangen zudem eine Zahlung für eine Verlängerung, die rechtlich gar nicht notwendig ist.


Ich fordere Sie daher auf, meinen Gutschein weiterhin als gültig anzuerkennen und mir die Einlösung zu ermöglichen.


Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass Sie über meine Kontaktdaten verfügen und somit die Möglichkeit gehabt hätten, mich rechtzeitig auf das angebliche Verfallsdatum hinzuweisen. Dass dies nicht geschehen ist, verstärkt den Eindruck einer kundenunfreundlichen Handhabung.


Ich erwarte Ihre Bestätigung, dass mein Gutschein weiterhin gültig ist und ohne zusätzliche Kosten eingelöst werden kann.


Beste Grüsse

  • Umtausch

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Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.