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Post CH verrechnet trotz Freigrenze falschen Mehrwertsteuersatz – Reklamationen ignoriert und CHF 40.– Bearbeitungsgebühr verlangt
Reklamation
Ich habe mehrfach Pakete mit Nahrungsergänzungsmitteln (Lebensmittel) aus dem Ausland erhalten. Diese lagen jedes Mal unter der gesetzlichen Freigrenze von CHF 194.– und hätten daher gar nicht mit Einfuhr-MWST belastet werden dürfen.
Trotzdem hat die Post CH in drei aufeinanderfolgenden Fällen nicht nur zu Unrecht MWST erhoben, sondern auch noch den falschen Satz von 8,1 % statt 2,6 % angewendet.
Ich habe sofort reklamiert und auf die korrekte Rechtslage hingewiesen – sogar bei gemischten Sendungen (Lebensmittel + Zubehör), wo eine separate Veranlagung vorgeschrieben wäre. Doch meine Einsprachen wurden ignoriert. Stattdessen erhielt ich Mahnungen – teilweise sogar ohne je eine Rechnung bekommen zu haben.
Besonders unhaltbar: Die Post fordert für die erneute Prüfung ihrer eigenen Fehler auch noch eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.–.
Als Argument höre ich immer wieder, ich solle mich an den Versender wenden. Das ist jedoch falsch: Die Post ist gesetzlich verpflichtet, bei Unklarheiten den Paketinhalt zu prüfen und den Empfänger zu kontaktieren, bevor eine falsche Verzollung erfolgt. Dieser Pflicht ist sie nicht nachgekommen.
???? Ich fordere die Post CH auf,
alle Mahnungen sofort zurückzuziehen,
die falschen Rechnungen zu stornieren und
die gesetzeskonforme Behandlung (keine MWST bei Freigrenze, bzw. 2,6 % bei Lebensmitteln) endlich korrekt umzusetzen.
Es kann nicht sein, dass Kundinnen und Kunden mehrfach falsch belastet werden, Reklamationen unbeantwortet bleiben und man dann noch für die Korrektur eigener Fehlern bezahlen soll.
Ihre Erwartungen
- Entschuldigung
- Erklärung
- Andere Umtriebsentschädigung 50,- Sfr.
Antwort
Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.
