Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

Sehr spezieller Scanmodus des Selbstscan-Kassenterminals der Migros im Bahnhof SBB Basel

Anonym MIGROS 11.08.2025 Melden Reklamation gemeldet

Bei Erfassen der drei Artikel im Selbstscan-Kassenterminal scannt das Terminals ausserordentlich schnell jeden Artikel 2-3 Mal. Es ist das erste Mal, dass dies bei mir so passiert seit Einführung der Selbstscan-Kassen.


Ich muss von jedem Artikel 1 - 2 zuviel gescannte Artikel entfernen. Die Aufsicht des Selbstscan-Kassenbereichs steht dabei vor ihrem Standplatz und schaut aufmerksam zu. Das Kassenterminal zeigt nun an, "ich sei für eine Stichprobe ausgewählt" worden, zahlen ist vor Freischaltung nicht möglich. Die Aufsicht, die bereits zusah, kommt um die Kasse freizuschalten, macht aber zusätzlich anstalten, um in meine Tasche zu sehen.


Ich teile ihr aufgrund der Situation mit, dass ich ihr dies nicht erlaube, denn:


1. das Kassenterminal befand sich in einem manipulierten, nicht normalen Scanmodus. Man könnte begründeten Anlass zur Annahme haben, dass die Programmierer versuchen mit den Mehrfacherfassungen des Schnellscans jene Kunden, die in der Rushhour im Zeitdruck sind oder nicht wissen wie man storniert, zu veranlassen, dass sie mehr bezahlen als sie gekauft haben.


2. der Laden ist videoüberwacht, die Aufsicht hatte bereits zugesehen als ich den Kassenbereich mit den drei Artikeln auf dem Arm betrat. Ich hatte die Kasse in unmittelbarer Nähe des Ausgangs gewählt, sie beobachtete wie ich die drei Artikel scannte.


3. die Behauptuung der Aufsicht ist eine Unterstellung. Diese Unterstellung beinhaltet eine Verleumdung, falsche Anschuldigung sowie üble Nachrede. Die falsche Anschuldigung, üble Nachrede und Verleumdung bezwecken eine vorsätzliche ehrverletzende Rufschädigung, sind de iure und de facto ein Rufmord.


3. im Hintergrund wird der Supermarkt per Videokamera überwacht. Stellt einer der überwachenden Security fest, dass jemand etwas einsteckt, warten sie bereits im Kassenbereich. Sie dürfen erst dann intervenieren, wenn eine Person den Kassenbereich verlässt.


4. Der Scanmodus bei dem die "Sichprobe" eingeblendet wird, sobald man auf die Taste "bezahlen" klickt, ist nicht normal. Somit handelt es sich nicht um eine Stichprobe, sondern einen, durch absichtliche, manipulative Parametrierung, speziellen Modus, der eventualiter durch die per Video überwachende Security eingeschaltet werden kann.


5. Die Aufsicht verletzt das Gesetz, da sie eine Taschendurchsuchung fordert ohne eine Kundin oder einen Kunden in flagranti beim Stehlen erwischt zu haben. Wenn diese Personen also tatsächlich gesehen haben, wie der Kunde einen Gegenstand einsteckt.
 www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/rechtsfragen/sonstiges-recht/ladendiebstahl-darf-die-kassiererin-meine-taschen-kontrollieren

  • Entschuldigung
  • Erklärung

MIGROS 11.08.2025

Guten Tag


Vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Migros pflegt seit jeher den direkten Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden. Da uns jedoch Ihre persönlichen Kontaktdaten (ausser Ihrem Namen) zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde fehlen, bitten wir Sie, die Migros direkt zu kontaktieren.


Hierfür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:


Kontaktformular: https://help.migros.ch/de.html


Telefonnummer 0800 84 0848 (kostenlos)


Ihre Beschwerde wird hier nicht weiterbearbeitet.


Freundliche Grüsse


Ihre M-Infoline