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Widerruf eines unbeabsichtigt abgeschlossenen Abonnements

Ludwig Obligo 25.04.2025 Melden Reklamation gemeldet

Reklamation gegen Obligo GmbH
Betreff: Widerruf eines unbeabsichtigt abgeschlossenen Abonnements
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen heute im Namen meines Vaters bezüglich eines Abonnements für eine pornografische Videodatenbank, das unbeabsichtigt mit dem Unternehmen Obligo abgeschlossen wurde.
Sachverhalt:
• Mein Vater hat während des Besuchs einer Webseite versehentlich auf einen Link geklickt und war sich nicht bewusst, dass er damit ein kostenpflichtiges Jahresabonnement abschließt.
• Es gab keine ausreichend deutliche Information darüber, dass durch diesen Klick ein verbindlicher Vertrag zustande kommt.
• Die Kosten und Vertragsbedingungen waren nicht klar erkennbar, bevor die vermeintliche “Zustimmung” erfolgte.
• Unmittelbar nach Erkennen des Irrtums wurde versucht, das Abonnement zu kündigen.
• Obligo weigert sich, die Kündigung zu akzeptieren oder den Vertrag aufzulösen.


Rechtliche Begründung:
Nach schweizerischem Recht ist für einen gültigen Vertragsabschluss eine übereinstimmende gegenseitige Willensäußerung erforderlich. In diesem Fall lag ein wesentlicher Irrtum vor (Art. 23 OR), da mein Vater nicht verstand, dass er ein Jahresabonnement abschließt. Zudem ist bei Online-Verträgen eine eindeutige und transparente Information über die wesentlichen Vertragsinhalte erforderlich, bevor der Kunde eine verbindliche Bestellung aufgibt.


Weiterhin besteht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Die mangelnde Transparenz im Bestellprozess verstößt auch gegen die Bestimmungen des UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).


Forderung:
1. Sofortige Auflösung des Abonnements ohne Kosten
2. Bestätigung der Kündigung in schriftlicher Form
3. Löschung aller persönlichen Daten gemäß Datenschutzgesetz

  • Andere Erlass der Rechnung

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.