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Unrechtmässiger Leistungsausschluss vor Operation – Reklamation zu Zusatzversicherung “Optima Varia” und “Hospita”
Reklamation
Mit grossem Erstaunen erhielt ich ein Tag vor einer geplanten Operation zur Korrektur einer Nasenscheidewanddeviation ein Schreiben von Assura, in dem sämtliche Behandlungen und Spitalaufenthalte im Zusammenhang mit “Nasenatmungsbehinderungen, deren Ursachen und Folgeleiden” von meinen Zusatzversicherungen “Optima Varia” und “Hospita” ausgeschlossen wurden.
Als Begründung wird behauptet, ich hätte im Aufnahmegespräch zur Zusatzversicherung im Mai 2023 relevante Beschwerden verschwiegen. Tatsächlich lag zum damaligen Zeitpunkt keine medizinische Diagnose eines strukturellen Problems vor. Die Symptome von ab und an wiederkehrender Rhinitis und Sinusitis wurden in meiner bisherigen medizinischen Betreuung im Ausland stets mit Umweltfaktoren erklärt (sehr schlechte Luftqualität im Süden von Polen + Arbeit in Nutztierhaltung). Eine genaue Abklärung erfolgte erstmals nach meinem Zuzug in die Schweiz. Durch einen HNO-Arztes, es wurde ein septaler Defekt mittels CT festgestellt.
Die Gesundheitsprüfung 2023 fand mündlich statt. Mir wurde ausdrücklich mitgeteilt, dass kleinere Beschwerden wie gelegentliche Rhinitis nicht anzugeben seien. Ich habe beim Beratungsgespräch keinerlei Dokumente unterschrieben und keine bewussten Falschangaben gemacht.
Ich ersuche um Rücknahme des Ausschlusses und die Wiederherstellung des vollen Leistungsanspruchs. Sollte keine Klärung erfolgen, werde ich mich an den Ombudsmann der Krankenversicherung wenden und rechtliche Schritte prüfen.
Ihre Erwartungen
- Andere Übernahme der Behandlungskosten im Zusammenhang mit der diagnostizierten Nasenscheidewanddeviation und Wiederherstellung meines vollen Leistungsanspruchs aus den Zusatzversicherungen “Optima Varia” und “Hospita”
Antwort
Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.
