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Stornierter Flug - nur 2 Stunden vor Abreise, Rückerstattungsprozess = Verzögerungstaktik, Abschieben von einem zum anderen

Anonym Swiss International Air Lines 17.04.2025 Melden Reklamation gemeldet

Ich hatte einen Flug bei der Swiss gekauft (Flug LH846 am 30. März 2025 von Lufthansa durchgeführt) gekauft. Nur zwei Stunden von der Abreise von meinem Aufenthaltsort wurde der Flug stoniert. Am Zielort waren bereits nicht-stonierbare Hotels und Aktivitäten gebucht worden. Ein Swiss-Mitarbeiter buchte uns dann auf eine andere Flugfroute um, die mit zwei Ziwschenaufenthalten (einer davon über Nacht) zum Zielort ging.


Im Case no. 2504-LX-02364 wurde um die rechtmässige Erstattung des Hotels im London Heathrow, das nicht mehr stonierbare und bereits bezahlte Hotel am Zielort, bereits bezahlte und nicht mehr stonierbare Eintrittstickets am Zielort sowie das Taxi in den frühen Morgenstunden zum Terminal in London Heathrow (weil um diese zeit noch keine U-Bahn fuhr) eingereicht. Der Case wurde bei der Swiss, bei dem ich die Flugtickst gekauft hatte, eingereicht (=Geschäftsbeziehungspartner).


Die Swiss hat nun den Fall der Lufthansa weitergereicht, da der stonierte Flug von dieser Airline ausgeführt werden sollte. _> Auszug aus deren E-Mail: "Da der Flug LH846 am 30. März 2025 von Lufthansa durchgeführt wurde, ist eine weitere Bewertung oder Entschädigung von unserer Seite aus nicht möglich. Gemäss der EU-Verordnung 261/2004 kann nur die ausführende Fluggesellschaft Ihre Forderung bearbeiten."


Die Lufthansa hat folgendes geantwortet: "


Der von Ihnen angegebene Flug fällt in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese richtet sich an die jeweils ausführende Fluggesellschaft, welche auch Zugriff auf sämtliche Daten zu diesem Flug hat.    


Ihr Anliegen kann daher am schnellsten von der ausführenden Fluggesellschaft Swiss International Airlines beantwortet werden. 


 


 


Wir haben es für Sie direkt dorthin weitergeleitet."   


 


Wir drehen uns hier im Kreise und eine Airline schiebt den Fall zurück zur anderen. Diese Hinhalte- und Verzögerungstaktik ist nicht akzeptabel und wird einem Anwalt zur zügigen Bearbeitung übergeben. 


 

  • Rückerstattung CHF 1220.-
  • Entschuldigung
  • Erklärung

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.

Die den Fall bearbeitende Person, hat den Fall abgelehnt, weil die Verschiebung des Fluges weniger als drei Stunden betrug. Der Gesamt-Flug von Zürich via Frankfurt nach Reykjavik wurde von 18.55 Uhr am 30.März auf 11:20 Uhr am 31.März verschoben. Die Lufthansa-Nachricht dazu hatte ich mit eingereicht. Das sind weit mehr als 3 Stunden. Zuerste sagte die Dame, dass der Flug nicht annuliert worden sei. Der Swiss-Mitarbeiter bei der Umbuchung betätigte die ANnulation am 30.Mörz. Die Dame verstrickt sich in Lügen (siehe "Vertrauliche Informationen")