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Gewerbe-Treuhand AG versucht ihr skandalöses Verhalten zu monetarisieren.
Reklamation
Sehr geehrte Frau R.
Sehr geehrter Herr F.
(Namen unter "Vertrauliche Informationen")
Ich beziehe mich auf ihr Schreiben vom 30. August 2023 welches von Ihnen verfasst wurde und als Kopie an sämtliche Stockwerkgeigentümer versandt wurde.
Aufgrund eines privaten Grillabends vom 14. August 2023 werfen Sie mir vor, ich hätte eine grosse Gefahr für die Liegenschaft im allgemeinen und im speziellen für die Bewohner verursacht. Weiter unterstellen Sie mir, ich hätte am darauffolgenden Abend erneut ein Feuer in der Nähe der Holzfassade entfacht und die Anwohner würde sich nicht mehr sicher fühlen.
Zudem haben Sie mit diesen haltlosen Unterstellungen die Gemeindebehörden informiert. Auch unterstellen Sie mir, ich hätte durch mein Fehlverhalten die Anwohner bedroht.
Weiter drohen Sie mir bei einem erneuten Vorfall oder ähnlichem Verhalten, ein Ausschlussverfahren aus der Stockwerkeigentümergemeinschaft gegen mich einzuleiten.
Für die von Ihnen orchestrierte Hetzjagd gegen meine Person verlangen Sie nun noch eine Aufwandetschädigung von mehreren hundert Franken.
Mit ihren äusserungen gegenüber Dritten, insbesondere auch bei den Gemeindehörden und den Stockwerkeigentümer sind Sie nun definitiv zu weit gegangen. Durch ihr Verhalten haben Sie meinen Ruf geschädigt und meine Ehre verletzt. Nach dem vorgefallenem bin ich nun nicht bereit dies einfach hinzunehmen.
Wie ich Ihnen bereits telefonisch mitegeiteilt habe, habe ich mir an fraglichem Abend und danach nichts zu schulden kommen lassen und weise somit sämtliche Vorwürfe als haltlos zurück. Zudem habe ich sämtliche Anschuldigungen vom zuständigen Gericht beurteilen lassen. Wie ich Sie bereits mündlich informierte, wurde ich mit Gerichtsurteil vom 8. Oktober 2024 von sämtlichen Anschuldigungen freigesprochen. Das Urteil wurde Ihnen zwischenzeitlich vom meinem Rechtsanwalt zur Kenntnis gebracht.
Ich bin nun unpräjudiziell und ohne anerkennung einer Rechtspflicht gewillt, mich mit Ihnen aussergerichtlich zu einigen.
Ich erwarte nun von Ihnen eine schrifliche Entschuldigung welche als Kopie an die Gemeindebehörden sowie sämtliche Stockwerkeigentümer geht. Zudem sind die von Ihnen verursachten Kosten selber zu tragen.
Weiter fordere ich von Ihnen eine Umtriebsentschädigung von CHF 1`500.00 sowie eine Widergutmachung in der Höhe von
CHF 3`500.00. Die Widergutmachung von CHF 3`500.00 ist anstelle meiner Person an die Stiftung SOS Beobachter zu leisten.
Ich befriste Ihnen mein Angebot bis am 17. April 2025. Sollten Sie mein Angebot jedoch ablehnen, so werde ich gegen Sie eine Ehrverletzungsklage einreichen. Meine Aufwendungen werde ich zudem auf dem Zivilweg geltend machen.
Freundliche Grüsse
Stefan Huber
Ihre Erwartungen
- Entschuldigung
- Erklärung
- Andere Aufwandentschädigung CHF 1500 und Widergutmachung CHF 3500
Antwort
Gewerbe-Treuhand AG 14.04.2025
Guten Tag Herr Huber
Wir nehmen Ihre Nachricht zur Kenntnis.
Als Immobilienverwaltung vertreten wir die Interessen der Stockwerkeigentümergemeinschaft im Rahmen der gesetzlichen und gemeinschaftlichen Vorgaben. Dabei sehen wir uns oft mit vielfältigen und teils kontroversen Anliegen konfrontiert, die wir mit der nötigen Sorgfalt und Sachlichkeit prüfen und umsetzen. Wir verstehen, dass dies nicht immer zur vollsten Zufriedenheit aller Parteien führt.
Ihre Reklamation enthält verschiedene Vorwürfe sowie Forderungen. Diese werden wir intern prüfen und allenfalls in einer separaten E-Mail direkt an Sie, Stellung nehmen. Wir bitten Sie, für die weitere Kommunikation unsere offiziellen Kontaktkanäle zu nutzen: [email protected] oder telefonisch unter 041 319 92 92.
Freundliche Grüsse
Gewerbe-Treuhand AG
