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Ausbleibendes Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Ausland

Rilind Fetaj Sunrise 19.03.2025 Melden Reklamation gemeldet

Es wurde eine Sonderkündigung zum 31.03.2025 angefragt, da ein Umzug nach Deutschland stattfindet. Abmeldedatum in der Schweiz zum 21.03.2025. Sunrise kann die Leistungen des Vertrags im Ausland nicht erbringen. 


Sunrise möchte den Vertrag erst zum 29. Mai 2025 Kündigen und als Endrechnung einen Betrag von 307 CHF in Rechnung stellen. Die Vertragslaufzeit endet für gewöhnlich am 21.03.2026, bei einem monatlichen Gesamtbetrag von 41.65 CHF (mit Rabatten). Der Kündigungvorschlag der Sunrise entspricht als nur 67.85 CHF weniger, als der Gesamtsumme bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Das ist schlichtweg nicht in Ordnung.


Keinerlei Einsicht am Telefon oder Chat. Die Konkurenz bietet in solchen Fällen eine umkompliziertes Sonderkündigungsrecht. Das ist null kundenorientiert und grenzt an Abzocke.

  • Andere Vertragskündigung zum 31.03.2025

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.