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Ungerechtfertigte Rechnungsstellung
Reklamation
Unterwegs mit meinem GA (ununterbrochen seit 2016) in einem Zug der BLS ab Bern nach Kandersteg, behauptet die Zugkontrolleurin, ich hätte keinen gültigen Fahrausweis, obwohl ich das GA vorwies und für den Leistungszeitraum bezahlt war.
Zuvor reiste ich in zwei Zügen von Basel - Olten (SBB), dann von Olten nach Bern (SOB). In beiden wurde das GA als bezahlt ausgewiesen, hatte aber immer noch eine alte Adresse hinterlegt, obwohl diese bereits mehrfach schriftlich angegeben wurde.
Im Zug von Basel nach Olten zeigte ich die fotografierte Adressänderung als Nachweis und fotogrsfierte die erneut diesmal auf einen Block notierte Adressänderung nochmals.
Die BLS sendet eine Rechnung mit der Falschaussage ich sei ohne gültigen Fahrausweis gefahren, was ich widerlegen kann. Der Leistungszeitraum beginnt am ersten und endet am letzten des Monats.
Auf meine Bitte, die Rechnung zu stornieren geht die antwortende Person der BLS nicht ein. Ich erwarte, dass die ungerechtfertigte Rechnung storniert wird.
Ihre Erwartungen
- Entschuldigung
- Erklärung
- Andere Stornierung ungerechtfertigte Rechnung
Antwort
BLS AG 03.03.2025
Guten Tag
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie haben uns ja bereits direkt mit Ihrem Anliegen kontaktiert. Da Sie die Grundsätze zur Fahrausweiskontrolle bereits aus unseren vorherigen Nachrichten kennen, verzichten wir darauf, diese hier erneut auszuführen.
Die Fahrausweiskontrolle fand am 5. Februar 2025 um 11.23 Uhr statt und Ihr GA wurde am 6. Februar 2025 um 4.26 Uhr durch die SBB nach Zahlungseingang entsperrt. Daher war Ihr GA vom 1. bis 6. Februar gesperrt. Bei der Fahrausweiskontrolle am 5. Februar lag somit kein gültiger Fahrausweis vor, weshalb der Zuschlag korrekt erhoben wurde. Wie bereits in unseren vorherigen Mitteilungen erwähnt, sehen wir keine Möglichkeit für ein Entgegenkommen, da es sich um eine wiederholte Reise ohne gültigen Fahrausweis handelt. Wie ebenfalls erwähnt, sind wir gerne bereit, den Fall erneut zu prüfen, wenn Sie uns eine Bestätigung der SBB über ein allfälliges Buchhaltungsproblem vorlegen können.
Freundliche Grüsse
BLS Kundendienst
Anonym 14.04.2025
Sehr geehrte Damen und Herren
wie ich mitteilte, war das Abonnement bereits vorher entsperrt: dies teilten das Zugpersonal der Züge mit, in denen ich am 05.07.2025 von Basel nach Olten, anschliessend von Olten nach Bern reiste, bevor ich in den Zug der BLS einstieg.
Im Zug von Basel nach Olten gab ich nochmals die korrekte Adresse an, wobei ich eine Foto des ausgefüllten Formulars erstellte. Das Zugpersonal des Zuges von Olten nach Bern verzichtete auf die nochmalige Registrierung der Adresse, als ich die Foto des ausgefüllten Formulars zeigte.
Laut Auskunft des Zugpersonals stand die Sperrung der Karte in Zusammenhang mit der nicht übernommenen Korrespondenzadresse, die vom GA-Kundendienst in Brig immer wieder gelöscht und zurückgesetzt, daher nicht übernommen wurde.
Wenige Tage zuvor hatte das Zugpersonal der Matterhorn-Gotthard-Bahn die Adresse direkt ins Terminal eingetippt und gespeichert.
Die BLS-Angestellte im Zug diskutierte mit mir lautstark, um mich zu nötigen eine andere Adresse anzugeben, bis ich sie auf die internationalen Konventionen, Bundesrecht, die Bundesverfassung hinwies, worauf sie sich entfernte, ohne die Adresse entgegenzunehmen.
Ich warte immer noch die von der SBB angekündigte Ersatzkarte mit der direkt in SwissPass upgeloadeten neuen Foto.
Diese wurde willkürlich bzw. vorsätzlich und wissentlich an die ungültige Adresse gesendet.
Das GA war bezahlt - wie seit 2016 jeden Monat, teils bis zu mehreren Monaten im Voraus, was mit Tageszinsgewinnen zu Zusatzgewinnen führt.
Ich weise nochmals darauf hin, dass die Angestellten Ihres oder eines anderen Transportunternehmens mir nicht zu sagen haben, welche Adresse ich anzugeben habe.
Sie verstossen gegen die Eidgenössische Bundesverfassung, Bundesrecht und die internationalen Konventionen, insbesondere der CEDAW und das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt.
Nicht nur die Kontrollorgane der CEDAW und GREVIO stellten die systematische, strukturelle Gewalt fest: die Schweiz wurde am 03.04.2025 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rechtskräftig verurteilt, da sie die Gewalt gegen Frauen duldet, begünstigt und durch pflichtwidrige Unterlassung Beihilfe leistet. Die Unterstützung der Gewalt gegen Frauen durch Frauen ist belegt: «Mittäterschaft von Frauen: Die Komplizenschaft mit der Unterdrückung», Springer Verlag, pp 88–93; https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-531-91972-0_11
Wiederholt stelle ich fest, dass Ihre Angestellten - wie auch jene der SBB - illegal ein- und durchreisende Migranten ohne gültiges Ticket, Visa und Aufenthaltsbewilligung unbehelligt in den Zügen weiterreisen lassen. Ebenso beobachte ich, dass Ihre Angestellten - da wo Kontrollen durchgeführt werden - bei den illegal durchreisenden Migranten weder nach der Herkunft des Bargeldes und Arbeitgeber fragen oder Aufenthaltstitel kontrollieren lässt. Daher stellt sich die Frage, welche Aufträge diese unbehelligt Durchreisenden erfüllen: Werden die Migranten auf Weisung hin nicht kontrolliert, da sie Aufträge durchführen, welche mit Natural-, Sachlohn oder anderen Gefälligkeiten vergütet werden?
Gleichzeitig wird die Stammkundschaft, die seit Jahren ihre Tickets, GA's oder andere Abonnemente bezahlt, drangsaliert und systematisch zu Zusatzzahlungen aufgefordert, wenn diese ihre vorgesehene Anschlussverbindung wegen Zugverspätung infolge Betriebsstörungen oder Fahrleitungsstörungen verpassen und in den nächsten Anschlusszug einsteigen.
Ich habe inzwischen begründeten Anlass zur Annahme, dass mit der Drangsalierung der Stammkunden, die vom Zugpersonal in einigen Fällen sehr insistent, teils harsch bis unfreundlich genötigt werden, Zusatzzahlungen zu leisten, die den Einkommensausfall durch die ohne Ticket reisenden Migranten, ausgleichen sollen?
Die Diskussionen des Zugpersonals mit der verärgerten, sich zu Recht fragenden Stamm-Kundschaft, sind sehr aufschlussreich.
Ich fordere Sie hiermit auf, die ungerechtfertigte Rechnung zu stornieren. Ich sehe mich ansonsten gezwungen wegen Nötigung ein Rechtsverfahren einzuleiten.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
BLS AG 15.04.2025
Guten Tag
Vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Mit unserem Entscheid sind Sie nicht einverstanden, das nehmen wir so entgegen.
Gerne haben wir nochmals direkt mit der SBB Leitstelle Vertrieb, über welche die Zahlungsabwicklung Ihres GA läuft, Kontakt aufgenommen. Diese teilte uns mit, dass Ihr GA aufgrund der ausstehenden Rechnung für den Monat Januar am 1. Februar 2025 gesperrt wurde. Dies wurde Ihnen per SMS mitgeteilt. Am 5. Februar 2025 haben Sie die Zahlung getätigt, der Betrag wurde der SBB am 6. Februar 2025 gutgeschrieben und seitens der SBB entsprechend verbucht. Noch am selben Tag - dem 6. Februar 2025 - wurde Ihnen per SMS mitgeteilt, dass Ihr GA entsperrt und wieder gültig ist. Bei der Fahrausweiskontrolle des 5. Februar 2025 war Ihr GA somit noch nicht freigeschaltet und nicht gültig. Korrekterweise wurde ein Zuschlag ausgestellt. Da es sich um den zweiten Eintrag im schweizweiten Register und somit um eine wiederholte Fahrt ohne gültigen Fahrausweis handelt, sehen wir keine Möglichkeit für ein Entgegenkommen und halten am Zuschlag fest. Die Korrespondenz diesbezüglich beenden wir nun. Selbstverständlich steht Ihnen der Rechtsweg aber offen.
Freundliche Grüsse
BLS Kundendienst
